Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.5.5.3. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

Am westlichen Rand des Plangebiets wird zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ in einer Breite von 15,0 m eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt, welche die Anbindung des geplanten Schulstandortes an den Rosenthaler Weg schafft. Um den gewünschten Charakter dieser Wegeverbindung eines intensiv vernetzten und belebten Quartiers zu stärken und um dem Ziel, die Dominanz des Pkw-Verkehrs zu unterbinden, zu entsprechen, soll diese verkehrsberuhigt ausgebildet werden. So kann im direkten Schulumfeld auch aus verkehrsunfallpräventiver Sicht eine sichere Umgebung geschaffen werden. Die Verkehrsfläche wird daher mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.

Es wird damit eine Wegeverbindung ermöglicht, die grundsätzlich dem Fuß- und Radverkehr sowie der Erschließung durch den Anlieferverkehr, Rettungsfahrzeugen, für die Erschließung der Flächen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie der Ver- und Entsorgung vorbehalten ist und in der Regel durch eine bauliche Gestaltung der Straße im Mischungsprinzip (niveaugleicher Ausbau, einheitliche Oberflächengestaltung, Pflanzbeete u.a.) erzielt werden. Eine Nutzung durch den MIV sowie den Hol- und Bringverkehr der Schule ist hier nicht vorgesehen. Durchfahrten sollen beispielweise durch absenkbare Poller oder ähnliches vermieden werden und sind idealerweise bereits auf Höhe der Einfahrt zur o.g. Fahrradstraße vorzusehen. Der Hol- und Bringverkehr der ISS ist über Kurzzeitparkplätze entlang des Rosenthaler Wegs beidseitig zwischen der Zufahrt zur Stellplatzanlage und der Wendeschleife der Straßenbahn abzuwickeln, hierfür sollen bereits bestehende Parkplatzflächen genutzt werden.

Für die vorgesehenen Nutzungen ist die Breite des verkehrsberuhigten Bereichs großzügig bemessen. Von der Verkehrsfläche sollen 30 % als begrünte Fläche zur Regenentwässerung sowie Anpflanzung von Bäumen ausgebildet werden (vgl. Textliche Festsetzungen Nr. 5.5 und 5.6 Kapitel V.7 Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen). Rückwärtsfahrten durch Wirtschaftsverkehr sind aufgrund der Nähe zur Schule, zumindest im Bereich der Schulzugänge, jedoch auszuschließen. Hier ist im Weiteren eine entsprechende Lösung zu entwickeln.

Der verkehrsberuhigte Bereich soll nicht direkt an den Rosenthaler Weg angebunden werden, stattdessen soll die Erschließung über die geplante parallel verlaufende Anbindung der Stellplatzanlage auf der Teilfläche WA 3 an den Rosenthaler Weg erfolgen, die als Fahrradstraße ausgebildet werden soll (vgl. Kapitel V.5.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen).

Damit wird eine weitestgehend autofreie Anbindung an die Schule sowie künftig auch an die zentralen Bereiche des gesamten NSQ Elisabeth-Aue gewährleistet. Darüber hinaus dient der „Verkehrsberuhigte Bereich“ der Freiraumversorgung und wird aller Voraussicht nach Bestandteil des Regenwassermanagements.

1.5.6. Grünflächen

Zur Sicherung des Naturhaushalts, der städtebaulichen Zielsetzung, aus Gründen der Stadtbildgestaltung sowie zur Erhöhung der Wohn- und Nutzungsqualität des geplanten Wohnquartiers durch ausreichende wohnungsnahe öffentliche Grünflächen werden im Plangebiet - ergänzend zu den festgesetzten Bau- und Verkehrsflächen - öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festgesetzt. Die festgesetzten Grünflächen entlang der östlichen Plangebietsgrenze dienen der Sicherung des Bestandsgrüns und der bestehenden Wegeverbindung (Blaubeerweg) sowie der Vergrößerung des bestehenden Gehölzstreifens im Übergang zur westlich der Blankenfelder Straße angrenzenden Wohnbebauung von Französisch Buchholz. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufene Grünfläche nimmt die im FNP und LaPro dargestellte Grünverbindung auf. Die in Ost-West-Richtung festgesetzte Grünfläche südlich des WA 2 hat zudem die planungsrechtliche Sicherung der Grünverbindung zwischen dem Botanischen Volkspark Blankenfelde-Pankow im Westen und der Grünverbindung östlich des Geltungsbereichs zum Ziel.

Grundsätzlich hat die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB das planerische Ziel, die dominante Nutzung auf der Fläche abzubilden, sodass der überwiegende Charakter der Fläche grün und unversiegelt bleibt. Dabei kann die Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“, wie bereits im obigen Absatz ausgeführt, unterschiedlichen Funktionen mit aufnehmen. Sie kann den zukünftigen Bewohnenden und Nutzenden des Quartiers für den Aufenthalt, zur Erholung und für Freizeitaktivitäten dienen. Die Festsetzung einer Grünfläche mit der gewählten Zweckbestimmung "öffentliche Parkanlage" ist u. a. vereinbar mit der Errichtung von Fußwegeverbindungen, Spielflächen und -geräten für Kinder. Das Radfahren ist nach § 6 Abs. 2 Berliner Grünanlagengesetz auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen ebenfalls gestattet. Mit der Festsetzung der Grünfläche wird sichergestellt, dass der vorhandene Baumbestand erhalten werden kann. Die kleinteilig vorhandenen geschützten Biotopflächen (vgl. Kapitel V.12 Nachrichtliche Übernahmen) können in die Gestaltung der Parkanlage integriert werden. Insgesamt werden die Voraussetzungen geschaffen, wertvolle Grünstrukturen zu sichern und Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden. Zudem trägt die öffentliche Grünfläche der Freihaltung und Vernetzung von Grünflächen und Kaltluftleitbahnen Rechnung (siehe Kapitel VIII 1.9 Klimaschutz). Die Grünfläche übernimmt mit dem Wegenetz eine wichtige Erschließungsfunktion für das zukünftige Quartier, da hier die fußläufige Anbindung der temporären Parkplatzanlage auf der Teilfläche des allgemeinen Wohngebiets WA 3 verläuft. Der in der Parkanlage verlaufende Weg soll mit einer Breite von 4,5 m und entsprechender Beleuchtung bei Tag und Nacht eine sichere Verbindung zwischen WA 1, WA 2 und WA 3 gewährleisten. Mit der weiteren Entwicklung des Gesamtquartiers (Teilprojekt 2) nimmt die Bedeutung dieser Wegeverbindung ab, da alternative Erschließungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Die Ausgestaltung des Weges sowie die Verkehrssicherungspflichten werden im städtebaulichen Vertrag und im Erschließungsvertrag geregelt.

1.5.7. Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen

Zur Sicherung des Naturhaushalts, aus Gründen der Stadtbild- und Freiflächengestaltung, zur Förderung des Naturschutzes, Landschaftsbildes sowie des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, zur Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung von Regenwasser sowie zur Erhaltung und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden Begrünungsmaßnahmen bzw. Anpflanzgebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: