1.5.5.3. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Am westlichen Rand des Plangebiets wird zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ in einer Breite von 15,0 m eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt, welche die Anbindung des geplanten Schulstandortes an den Rosenthaler Weg schafft. Um den gewünschten Charakter dieser Wegeverbindung eines intensiv vernetzten und belebten Quartiers zu stärken und um dem Ziel, die Dominanz des Pkw-Verkehrs zu unterbinden, zu entsprechen, soll diese verkehrsberuhigt ausgebildet werden. So kann im direkten Schulumfeld auch aus verkehrsunfallpräventiver Sicht eine sichere Umgebung geschaffen werden. Die Verkehrsfläche wird daher mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt.
Es wird damit eine Wegeverbindung ermöglicht, die grundsätzlich dem Fuß- und Radverkehr sowie der Erschließung durch den Anlieferverkehr, Rettungsfahrzeugen, für die Erschließung der Flächen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie der Ver- und Entsorgung vorbehalten ist und in der Regel durch eine bauliche Gestaltung der Straße im Mischungsprinzip (niveaugleicher Ausbau, einheitliche Oberflächengestaltung, Pflanzbeete u.a.) erzielt werden. Eine Nutzung durch den MIV sowie den Hol- und Bringverkehr der Schule ist hier nicht vorgesehen. Durchfahrten sollen beispielweise durch absenkbare Poller oder ähnliches vermieden werden und sind idealerweise bereits auf Höhe der Einfahrt zur o.g. Fahrradstraße vorzusehen. Der Hol- und Bringverkehr der ISS ist über Kurzzeitparkplätze entlang des Rosenthaler Wegs beidseitig zwischen der Zufahrt zur Stellplatzanlage und der Wendeschleife der Straßenbahn abzuwickeln, hierfür sollen bereits bestehende Parkplatzflächen genutzt werden.
Für die vorgesehenen Nutzungen ist die Breite des verkehrsberuhigten Bereichs großzügig bemessen. Von der Verkehrsfläche sollen 30 % als begrünte Fläche zur Regenentwässerung sowie Anpflanzung von Bäumen ausgebildet werden (vgl. Textliche Festsetzungen Nr. 5.5 und 5.6 Kapitel V.7 Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen). Rückwärtsfahrten durch Wirtschaftsverkehr sind aufgrund der Nähe zur Schule, zumindest im Bereich der Schulzugänge, jedoch auszuschließen. Hier ist im Weiteren eine entsprechende Lösung zu entwickeln.
Der verkehrsberuhigte Bereich soll nicht direkt an den Rosenthaler Weg angebunden werden, stattdessen soll die Erschließung über die geplante parallel verlaufende Anbindung der Stellplatzanlage auf der Teilfläche WA 3 an den Rosenthaler Weg erfolgen, die als Fahrradstraße ausgebildet werden soll (vgl. Kapitel V.5.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen).
Damit wird eine weitestgehend autofreie Anbindung an die Schule sowie künftig auch an die zentralen Bereiche des gesamten NSQ Elisabeth-Aue gewährleistet. Darüber hinaus dient der „Verkehrsberuhigte Bereich“ der Freiraumversorgung und wird aller Voraussicht nach Bestandteil des Regenwassermanagements.