1.5.7.7. Flächen mit Bindungen zur Bepflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen
Im Osten des Plangebiets besteht innerhalb der öffentlichen Grünfläche "Parkanlage" westlich entlang der bestehenden Wegeverbindung des Blaubeerwegs eine Baumhecke. Sie erstreckt sich nach Süden und weist eine besondere faunistische Bedeutung sowie ein hohes Entwicklungspotential auf. Es handelt sich um eine Feldhecke, die teilweise von Bäumen (Hybrid-Pappeln) überschirmt ist und auch nicht heimische Gehölze aufweist.
Im Zusammenhang mit der Planung soll diese bestehende Feldhecke erhalten und als Feldhecke mit standortgerechten Gehölzarten schrittweise weiterentwickelt werden. Demnach wird folgende Festsetzung getroffen:
Textliche Festsetzung Nr. 5.8:
„Auf der Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung mit der Bezeichnung "a" ist die bestehende Feldhecke zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Nicht heimische Gehölze sind zu entnehmen und standortgerechte heimische Gehölze nachzupflanzen. Bis zu zwei Durchwegungen in Ostwestrichtung sind zulässig.“
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchst. a) und b) BauGB
Die Festsetzung ist somit eine Maßnahme, die den Eingriff mindert und durch eine Biotopaufwertung dem Naturhaushalt zugutekommt. Die Feldhecke hat als Lebensraum und Rückzugsort eine hohe Bedeutung für verschiedene Tierarten und dient dem Biotopverbund.
Die vorhandene Feldhecke ist von vorwiegend nicht heimischen und ausbreitungsstarken Arten dominiert und weist einen vergreisten Pappelbestand auf. Ziel ist es, die Feldhecke zu einer baumüberschirmten Hecke mit standorttypischen heimischen Gehölzbeständen umzubauen. Dabei sollen heimische und nicht ausbreitungsstarke Arten erhalten werden. Der Umbau soll abschnittsweise bzw. in zeitlichen Etappen erfolgen. Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind zulässig. Da die Pappeln derzeit als Habitatbäume eine Bedeutung haben, sollen diese erst bei natürlichem Abgang entnommen werden. Altholz der Pappeln soll verbleiben, da damit für bestimmte Insekten Habitatfunktionen erhalten werden. Zudem soll im Bedarfsfall eine Durchwegung möglich sein, um eine Besuchendenlenkung durchzuführen und dadurch gleichzeitig ein unsachgemäßes Betreten zu verhindern.