1.5.11. Entwässerung
Übergeordnetes Ziel im Zusammenhang mit der Regenwasserbewirtschaftung im Gebiet der Elisabeth-Aue ist es, dieses weitestgehend als abflussloses Siedlungsgebiet zu entwickeln. Dabei soll das Regenwasser als Ressource im Gebiet verbleiben und vor Ort bewirtschaftet und damit der Vegetation, dem Boden und dem Wasserhaushalt zur Verfügung gestellt werden. Damit sind auch Synergien zur Hitze- und Dürrevorsorge durch die Steigerung der Verdunstung und die Stärkung eines vitalen Grüns verbunden. Sinnvolle Kombinationen von grüner Infrastruktur und Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen sollen die Hitzeresilienz des Quartiers begünstigen.
Geplant ist eine möglichst dezentrale Regenwasserbewirtschaftung, gemäß dem Prinzip der Schwammstadt, als Kaskade aus Rückhaltung, Nutzung (Bewässerung für die Dürrevorsorge, Bevorteilung Feuchtgebiete), Verdunstung/ Kühlung und Versickerung.
Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu mindern, soll im Rahmen der Konzeption zu Teilprojekt 1 eine mögliche Bevorteilung des angrenzenden Feuchtgebiets (Schweinewäldchen) geprüft werden. Zudem ist eine Integration des bestehenden Regenrückhaltebecken zu bewerten.
Im Zuge der Bearbeitung wurde zunächst ein Grobkonzept für das Gesamtgebiet der Elisabeth-Aue (Teilprojekte 1 und 2) erstellt, im Weiteren wurde für das Teilprojekt 1 ein Fachgutachten mit dem hier gegenständlichen Regenwasserbewirtschaftungskonzept für den Geltungsbereich des Bebauungsplan 3-89 erarbeitet, die Flächen des perspektivischen Teilprojekt 2 sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
Rahmenbedingungen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet
Für ein dezentrales Regenwasserbewirtschaftungskonzept sind die naturräumlichen Rahmenbedingungen maßgebend und wurden in Bezug auf die Versickerungseigenschaften und die Vorgaben der Berliner Gesetze und Regelblätter bewertet. Wesentlich ist dabei u.a. das in § 36a Abs. 1 BWG formulierte Versickerungsgebot, nach dem Niederschlagswasser soweit wie möglich vor Ort durch die belebte Bodenschicht versickert werden soll.
Betrachtet wurde weiterhin u. a. die Topografie hinsichtlich der oberirdischen Fließwege, die Geologie hinsichtlich der Durchlässigkeit der Böden für die Versickerung, die Bodengesellschaft sowie die Versickerungsfähigkeit der anstehenden Böden.
Die Topografie zeigt die höchsten Punkte im Nord-Osten und Süd-Osten des Plangebiets, der niedrigste Punkt befindet sich am nördlichen Ende der geplanten Gemeinbedarfsfläche.
Im Ergebnis lässt die hydraulische Leistungsfähigkeit des anstehenden Bodens, eine Versickerung von Niederschlagswasser grundsätzlich zu. Eine Versickerungsfähigkeit ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Auffüllungen als unbedenklicher Boden eingestuft werden können. Anderenfalls ist der Boden auch dann als nicht versickerungsfähig zu betrachten, wenn der kf -Wert (Wasserdurchlässigkeit des Bodens) ausreichend ist, da ggfs. Schadstoffe mobilisiert werden können. Für die Anlage von ungedichteten Versickerungselementen ist in diesem Fall zwingend ein Bodenaustauch erforderlich.
Im Plangebiet liegen infolge der Versickerungsversuche sehr heterogene Versickerungsbedingungen vor. Grundsätzlich wird auch bei geringeren Versickerungswerten eine Bewirtschaftung einschließlich Versickerung empfohlen, da mit Hilfe von Maßnahmenkaskaden und ggf. einer gedrosselten Ableitung auch hier eine dezentrale Bewirtschaftung möglich ist.
Aufgrund von vorliegenden Belastungen (Altlasten) bzw. Belastungen im Eluat ist im Bereich von Versickerungsanlagen der Boden bis min. 1,0 m Tiefe auszutauschen und mit durchlässigen unbelasteten Böden zu ersetzen. Im Bereich der Teilflächen WA1, WA 2 und der Planstraße A ist ein Austausch bis 1,5 m Tiefe nötig. Sollte eine Abdichtung der Versickerungsanlagen erfolgen und somit keine Versickerung stattfinden, ist unterhalb der Versickerungssohle kein Bodenaustausch nötig.
Für das Regenentwässerungskonzept wird, basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand, davon ausgegangen, dass der Grundwasserflurabstand für eine oberflächige Versickerung grundsätzlich ausreichend groß ist und es keine Einschränkungen hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung gibt.
Regenwasserkonzept Teilprojekt 1
Das Regenentwässerungskonzept beruht auf der Festlegung, dass 70% der Dachflächen begrünt werden und 30% keine Begrünung aufweisen (vgl. dazu Kapitel V.7 Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen).
Das auf den Dächern anfallende Regenwasser wird zum Teil auf den Gründächern zunächst zurückgehalten und dann auf die Ebene des Freiraums geleitet. Dort wird es anhängig von der Untergrundverhältnissen über Mulden und/oder Mulden-Rigolen-Systeme zur Versickerung gebracht. Dabei ist eine reine Muldenversickerung nur in der mit WA3 bezeichneten Teilfläche des allgemeinen Wohngebiets und im Rosenthaler Weg möglich. In den Bereichen der Gemeinbedarfsfläche, der mit WA1 und WA2 bezeichneten Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets, der Straßenverkehrsfläche "Planstraße A" sowie der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Verkehrsberuhigter Bereich" sind zur Muldenversickerung zusätzliche unterirdische Speicher mit gedrosselter Ableitung (Mulden-Rigolen) notwendig. Die Versickerungswerte erfordern eine gedrosselte Ableitung der privaten Baufelder in das öffentliche Kanalnetz/Drosselleitung.
Die Ableitung des Drosselabflusses aus dem Mulden-Rigolen-System ist, abhängig von der Lage der Mulden-Rigolen-Elemente sowie der höhentechnischen Machbarkeit, grundsätzlich zu folgenden Einleitungszielen denkbar:
- Graben 5 im Schweinewäldchen (Variante 1)
- öffentlicher Regenwasserkanal Rosenthaler Weg (Bestand) (Variante 2 & Variante 4)
- Regenrückhaltebecken (Variante 3)
Mit der Variante 1 wird versucht, das Feuchtgebiet Schweinewäldchen zu stützen und damit einer Austrocknung, die in entsprechenden Gebieten seit einigen Jahren deutlich zunimmt, entgegenzuwirken. Aufgrund der vorliegenden zum Teil nur mäßigen Versickerungs- bzw. Infiltrationseigenschaften des Bodens ist es möglich, einen Teil des Regenwassers aus dem Gebiet gedrosselt in den Graben 5 zu leiten und für die Entwicklung feuchtgeprägter Biotope zu nutzen. Dies wurde bereits im Pflege- und Entwicklungsplan zum LSG Blankenfelde als eine mögliche Maßnahme beschrieben.
Für die Variante 1 teilt sich das Plangebiet in einen nördlichen (WA1, WA2, Planstraße A) und südlichen Teilbereich (Gemeinbedarfsfläche, verkehrsberuhigter Bereich), wobei eine Einleitung des Regenwassers aus dem nördlichen Teil in den Graben 5 im Schweinewäldchen aufgrund der Topografie grundsätzlich denkbar ist. Im Zuge der Planung ist ein entsprechend Drosselabfluss bzw. Durchlass zwischen Plangebiets und Graben 5 herzustellen. Die Einleitung des Drosselabflusses des südlichen Teilbereichs in den Graben 5 im Schweinewäldchen ist aufgrund der Topografie nur erschwert umsetzbar. Deshalb sieht die Variante vor, den Drosselabfluss des Mulden-Rigolen-Systems in den öffentlichen Regenwasserkanal im Rosenthaler Weg zu leiten.
Die Variante 2 berücksichtigt, die angrenzenden öffentlichen Regenwasserkanäle im Rosenthaler Weg (im Süden) und in der Buchholzer Straße (im Nordosten). Höhentechnisch ist eine Zuleitung des nördlichen Plangebiets in den Regenwasserkanal Buchholzer Straße jedoch nur schwer bzw. nur mit Pumpen umsetzbar, deshalb sieht die Variante vor, den gesamten Drosselabfluss des Mulden-Rigolen-Systems im Plangebiet in den Regenwasserkanal im Rosenthaler Weg einzuleiten. Diese Variante stellt eine gesicherte Ableitung des Drosselabflusses von 2 l/(s*ha) im Freigefälle dar.
Die Variante 3 bezieht das südöstlich vom Plangebiet bestehenden Regenrückhaltebecken (RRB) der Berliner Wasserbetriebe konzeptionell mit ein. Sowohl der Regenwasserkanal in der Blankenfelder Straße nordöstlich des Plangebiets als auch ein Regenwasserkanal im Rosenthaler Weg leiten in das RRB ein. Das RRB ist nach unten abgedichtet (und ist somit kein Versickerungsbecken) und der Drosselabfluss wird in den Nordgraben (Entwässerungsgraben in Verbindung zwischen Panke und Tegeler See, südlich des Rosenthaler Wegs) eingeleitet.
Bei einem Anschluss des südlichen Bereichs des Plangebiets (Gemeinbedarfsfläche und verkehrsberuhigter Bereich) werden 5 l/s zusätzlich in das RRB eingeleitet. Bei Anschluss des gesamten Plangebiets sind 12 l/s zusätzlich zu berücksichtigen. Bei Anschluss darüberhinausgehender Flächen an das RRB ist es ggf. zu erweitern.
Die Variante 4 basiert auf Variante 2 und sieht eine Einleitung des Drosselabflusses in den Regenwasserkanal im Rosenthaler Weg vor, berücksichtigt jedoch den Fall, dass die derzeitigen Grundwassermessungen (Ergebnis vsl. im April 2026) einen ungünstigeren, als bislang angenommenen, Grundwasserstand ergeben. In der Folge wäre eine Abdichtung der Rigolen erforderlich. Folglich würde nur eine Speicherung und gedrosselte Ableitung ohne Versickerung erfolgen. Die Grundwasserneubildung würde dabei allerdings stark herabgesetzt und der Erhaltung des oberflächennahen Grundwasserleiters aus quantitativer Sicht stark gefährdet. Eine solche Abdichtung würde eine Vergrößerung der Rigolen zur Kompensation des entfallenden Versickerungsanteils bei gleichbleibendem Drosselabfluss (2 l/(s*ha)) nach sich ziehen. Auf das Gesamtkonzept und die Flächenbilanz hat die Abdichtung keine Auswirkung.
Die aufgezeigten Variante legen dar, dass die Entwässerung des Regenwassers auf unterschiedliche Weise möglich ist und einer Umsetzung der Planung grundsätzlich nicht entgegensteht. Dabei bietet lediglich die Variante 1 die Möglichkeit das angrenzende Biotop des Schweinewäldchens zu stärken.
Im Fachgutachten sind außerdem die Flächen- und Volumenbedarfe der erforderlichen Entwässerungsanlagen ermittelt und berücksichtigt worden, um die flächenbezogene Umsetzbarkeit im Plangebiet zu verifizieren. Zudem wurde der Einfluss auf den Wasserhaushalt untersucht, mit dem Ergebnis bzgl. der Varianten 1 bis 3, dass der Anteil der Verdunstung reduziert, während der Anteil an Versickerung erhöht wird, was den Bodenwasserhaushalt der zunehmend trockener werdenden Barnim-Hochebene begünstigt. Zudem erhört sich der Abfluss aufgrund der gedrosselten Ableitung. Damit Variante 4 keine Versickerung erfolgt, würde die Grundwasserneubildung würde dabei herabgesetzt und die Erhaltung des oberflächennahen Grundwasserleiters aus quantitativer Sicht gefährdet.
Im Fachgutachten erfolgt eine Bewertung der vier Varianten anhand mehrerer Kriterien bezugnehmend auf den Wasserhalt, die Planung und Unterhaltung sowie die Kosten. Im Ergebnis stellt die Variante 1 aus fachgutachterlicher Sicht die Vorzugsvariante dar und bildet die geeignetste Grundlage für die weitere Planung, vorausgesetzt ausstehender Zustimmung aller Beteiligten sowie weitere ausstehende bodenkundlichen Untersuchungen und Grundwassermessungen im Schweinewäldchen. Vor dem Hintergrund ist unter Abwägung der Bewertungsergebnisse und der Umsetzbarkeit die Variante 2 derzeit als die sicherste Lösung einzustufen. Variante 4 sollte vor dem Ziel, den natürlichen Wasserhaushalt zu stützen, nur zur Umsetzung kommen, wenn die Grundwasserverhältnisse eine Versickerung über Rigolen nach Leitfaden der Fachbehörde genehmigungsfähig ist. Variante 3 schneidet im Vergleich der untersuchten Varianten deutlich schlechter ab und wird daher nicht empfohlen.
Regelung im städtebaulichen Vertrag
Im städtebaulichen Vertrag wird zur Umsetzung des Regenentwässerungskonzepts grundsätzlich aufgenommen (vgl. Kapitel VI Städtebaulicher Vertrag (planergänzende Vereinbarungen)), dass die Projektträgerin sich dazu verpflichtet, das anfallende Regenwasser dort, wo es anfällt, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend durch geeignete Maßnahmen zu bewirtschaften und wenn möglich dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Dazu ist das Regenwasser durch Mulden- oder Mulden-Rigolensysteme oder andere Maßnahmen gleicher Wirkung möglichst im Gebiet zurückzuhalten und zu verdunsten und/ oder über die belebte Bodenschicht zu versickern. Weiterhin wird festgehalten, dass sofern eine vollständige Versickerung aufgrund der (grundstücksbezogenen) Bodenverhältnisse nicht möglich ist, eine gedrosselte Ableitung entsprechend dem Hinweisblatt „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)" zulässig ist. Entsprechende Nachweise sind im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu führen.
Sofern es aufgrund der mäßigen Versickerungsleistung zu einem gedrosselten Abfluss kommt, erfolgt dieser mit max. 2 l/s*ha.
Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen
Im Zuge der Planungsüberlegungen der öffentlichen Erschließungsflächen sind bereits Flächenbedarfe für eine oberflächennahe Regenentwässerung berücksichtigt worden. Ziel ist das Regenwasser zu fassen und unter den Voraussetzungen des § 36a Abs. 1 BWB oberflächig zu versickern.
In der Planstraße A und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ist u. a. zum Zwecke der Regenentwässerung die Herstellung begrünter Flächenanteile festgesetzt (s. Kapitel V.7 Grünfestsetzungen/Pflanzbindungen).
Starkregenvorsorge
Für seltene Starkregenereignisse (T=30-100 Jahre) ist nachzuweisen („Überflutungsnachweis“), dass die Abflüsse schadlos auf den Grundstücken zurückgehalten werden können (DIN 1986-100) bzw. schadlos aus den Siedlungsgebieten herausgeführt werden (DIN EN 752). Seit 2024 gelten für die Starkregenvorsorge neue technische Regeln mit der Neuauflage des DWA-A 138-1 und des DWA-A 118.
Hinsichtlich der Regelwerke und Zuständigkeiten ist bei der Starkregenvorsorge zw. öffentlichen und privaten Flächen zu unterscheiden: Für die Grundstücksentwässerung gemäß DIN 1986-100 gilt u.a., dass ab einer Grundstücksgröße von > 800 m2 abflusswirksamer Fläche ein entsprechender Nachweis für eine schadlose Überflutung zu führen ist. Die Abflüsse eines mindestens 30-jährlichen Regenereignisses müssen auf dem Grundstück schadlos zurückgehalten werden und ein entsprechendes Rückhaltevolumen ist demnach auf den Grundstücken einzuplanen. In bestimmten Fällen (überwiegend Dachflächen und nicht schadlos überflutbare Flächen, auch Innenhöfe) muss die Überflutungsprüfung in Verbindung mit der Notentwässerung für ein 100-jährliches Regenereignis nachgewiesen werden. Auch für die Entwässerung öffentlicher Flächen ist nunmehr eine Überflutungsprüfung empfohlen.
Im Zuge der Bebauung müssen demnach zum einen in überflutungsgefährdeten Bereichen Retentionsräume geschaffen werden, damit die Oberfläche zeitweise mehr Wasser aufnehmen kann und zum anderen grundstücksübergreifend Notwasserwege entwickelt werden, um die Starkregenabflüsse schadlos zu leiten. Für die Festlegung von geeigneten Retentionsräumen und Notwasserwegen werden die topografischen Senken und Fließwege analysiert. Die Analyse hat ergeben, dass sich insbesondere im nördlichen Bereich der Gemeinbedarfsfläche sowie der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung eine ausgeprägte natürliche Senke befindet, welche bis zu 1,00 m bei extremen Starkregen eingestaut wird. Dieser Bereich sollte entweder von Bebauung und empfindlichen Nutzungen freigehalten, das Höhenniveau durch Aufschüttung angepasst oder der Objektschutz am Gebäude entsprechend ausgelegt werden. Darüber hinaus ist im südlichen Bereich des Untersuchungsgebiets (auf Höhe der Teilfläche WA 3) erkennbar, dass Niederschlagswasser von Westen dem Untersuchungsgebiet zufließen. Diese Randbedingungen sind im Weiteren zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Konzept wurden die extensiven Gründächer bisher ohne eine Retentionsschicht betrachtet. Durch die temporäre Rückhaltung auf den Dachflächen könnten die anfallenden Abflussmengen und -spitzen zugunsten der Starkregenvorsorge signifikant reduziert werden und somit auch nachgelagerte Regenbewirtschaftungsanlagen wie Mulden und Rigolen ggf. kleiner dimensioniert werden.
Darüber hinaus wird empfohlen, die Gründächer grundsätzlich auf ein Starkregenereignis (T=30 Jahre) zu bemessen.