Der Bebauungsplan 3-89 wird im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Entwicklung der Elisabeth-Aue als NSQ ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung. Infolgedessen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Verfahren auf der Grundlage des § 9 AGBauGB durch.
| Verfahrensschritt | Datum bzw. Zeitraum |
| Aufstellungsbeschluss | Datum des Beschlusses: 20.10.2022 Datum der Veröffentlichung: 11.11.2022 |
| Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Zeitraum der Beteiligung: 20.11.2024 bis 20.12.2024 |
| Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung/ Unterrichtung der Öffentlichkeit | Zeitraum der Beteiligung: 05.05.2025 bis 05.06.2025 Datum der Veröffentlichung: 02.05.2025 |
| Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Zeitraum der Beteiligung: 20.10.2025 bis 21.11.2025 |
| Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | Zeitraum der Beteiligung: März 2026 |
| Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB | Zeitraum der Beteiligung: März 2026 Angaben zur Amtsblattveröffentlichung: 13.03.2026 |
| BA-Beschluss/Senatsbeschluss über den Bebauungsplanentwurf | Datum des Beschlusses: |
| Anzeigeverfahren | Datum des Antwortschreibens: |
| BVV-Beschluss/Beschluss des Abgeordnetenhauses | Datum des Beschlusses: vsl. im 3. Quartal 2026 |
| Festsetzung | Datum des Beschlusses: vsl. im 3. Quartal 2026 |
| Verkündung | Datum: |