Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.7.1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind 41 Stellungnahmen eingegangen. Im Wesentlichen bezogen sich die Stellungnahmen auf folgende Themen:

  • Ziele der Raumordnung,
  • übergeordnete Pläne, Konzepte und Bedarfe,
  • Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs (insbesondere zur Art der baulichen Nutzung und zu den Grünfestsetzungen)
  • Wohnungsbauförderbestimmungen, Unterkünfte/ Wohnungen für Geflüchtete, Brand- und Gefahrenschutz, Kriminalprävention,
  • Fachgutachten und städtebaulicher Vertrag, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Fundstellen,
  • Geltungsbereich und stufenweise Gebietsentwicklung,
  • Mobilität und Barrierefreiheit, verkehrliche Dimensionierung und Kapazitätsbetrachtung, ruhender Verkehr, Verkehrslenkung- und Verkehrswegeausbau, öffentliche Ver- und Entsorgung sowie Durchwegung,
  • Luftrecht und Anlagenschutz, Richtfunk,
  • Immissionsschutz (Lärm, Licht, Luft),
  • Grün- und Freiflächen, Spielplätze,
  • Klimaschutz und Energie, Natur- und Artenschutz,
  • Boden und Kampfmittel, Altlasten und Grundwasser,
  • Regenwasserbewirtschaftung und Überflutungsvorsorge,
  • bauliche Anforderungen sowie Planungs- und Bauzeiten auf öffentlichen Flächen bzw. von öffentlichen baulichen Anlagen,
  • technische Infrastruktur,
  • Kostenschätzung und Finanzierung (insbesondere zum Grundstücksankauf für die Schule),
  • Zuständigkeiten und Beteiligung von Fachämtern und Behörden,
  • redaktionelle Anpassungen der Planunterlagen.

Die Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen führte zu folgenden Anpassungen des Planentwurfs bzw. Bearbeitungs- und Prüfbedarfen:

  • Ergänzung der textlichen Festsetzung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Einzelhandel (neu: textliche Festsetzung Nr. 1.2)
  • Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Überschreitung der festgesetzten Oberkante durch Beleuchtungsanlagen in der Gemeinbedarfsfläche (neu: textliche Festsetzung Nr. 2.2)
  • Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur Pflanzung von Straßenbäumen (neu: textliche Festsetzung Nr. 5.6)
  • Konkretisierung der textlichen Festsetzung zur Dachbegrünung (jetzt Nr. 5.1)
  • Konkretisierung der textlichen Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen (jetzt Nr. 5.2)
  • Verlegung und Anpassung der Breite der Straßenverkehrsfläche (Planstraße A) von 10,0 m auf 20,0 m
  • Anpassung der Breite der Straßenverkehrsfläche (Rosenthaler Weg)
  • Anpassung der Breite der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung von 10,0 m auf 15,0 m
  • Anpassung der Zweckbestimmung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zu "Verkehrsberuhigter Bereich"
  • Aktualisierung und Ergänzung der Maßfestsetzungen

1.7.2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind 111 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Eine Privatperson hat zwei Stellungnahmen abgegeben. Zwei Stellungnahmen wurden von Vereinen und Institutionen abgegeben. Insgesamt sprechen sich die Stellungnahmen überwiegend gegen die Planungsabsichten des Bebauungsplan-Entwurfs 3-89 aus. Im Wesentlichen bezogen sich die Stellungnahmen auf folgende Themen:

Natur- und Artenschutz: Die Einwendenden betonen den hohen ökologischen Wert der Elisabeth-Aue als Lebensraum zahlreicher, teils streng geschützter Arten wie Feldlerche, Schafstelze und Zauneidechse. Sie kritisieren, dass die Bebauung diesen einzigartigen Naturraum im überregionalen Biotopverbund stark beeinträchtigt. Unabhängige Gutachten und Naturschutzverbände bewerten die Planung als nicht ausreichend naturschutzverträglich. Viele fordern umfassendere Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen.

Klimaschutz: Die Elisabeth-Aue wird als wichtige Frischluftschneise und Kaltluftentstehungsgebiet für den nördlichen Berliner Raum gesehen. Befürchtet wird, dass die Bebauung die klimatischen Funktionen stört und Hitzeinseln erzeugt. Trotz bekannter Begrünungs- und Regenwassermanagementmaßnahmen werden die geplanten Maßnahmen als nicht ausreichend angesehen, um Nachteile auszugleichen.

Erholung und Landwirtschaft: Viele schätzen das Plangebiet als wertvollen Erholungsraum mit charakteristischer Kulturlandschaft und landwirtschaftlicher Nutzung, die Ernährungssicherung und Artenschutz stärkt. Die Bebauung wird als Verlust dieser Funktionen kritisiert, ebenso wie der kulturelle Wert der Fläche. Alternative naturverträgliche Nutzungen und die Erhaltung der Landwirtschaft werden gefordert.

Verkehr: Es wird erhebliche Kritik an Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr geübt und diese als mangelhaft bezeichnet. Weder S-Bahn- noch U-Bahn-Anbindung bestehen, Buslinien sind stark belastet. Der Mehrverkehr wird zudem als Problem für die Straßeninfrastruktur gesehen. Gefordert wird ein umfassendes Mobilitätskonzept (inkl. Gesamtentwicklung Elisabeth-Aue) mit ÖPNV-Ausbau, Verkehrssicherheit und ausreichenden Stellplätzen.

Immissionsschutz: Bedenken bestehen zu Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durch erhöhten Verkehr mit negativen Folgen für die Wohnqualität. Zudem wird auf vorhandene Altlasten auf dem Gelände hingewiesen. Es wird gefordert, Belastungen zu minimieren, Immissionsgrenzwerte strikt zu überwachen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bauliche Dichte: Die geplante Dichte mit sechs Vollgeschossen wird als unverhältnismäßig gegenüber der kleinteiligen Umgebung in Französisch Buchholz empfunden. Überschreitungen bei Grund- und Geschossflächenzahl sowie Bedenken zur Wohnqualität und sozialen Verträglichkeit werden genannt. Es wird eine Anpassung der Bebauung an die vorhandene Struktur gefordert.

Planverfahren und Planalternativen: Viele schlagen vor, verstärkt innerstädtische Flächen zur Nachverdichtung und Umnutzung für Wohnungsbau zu nutzen, um Umweltbelastungen und Flächenverbrauch zu vermeiden. Eine Steuerung des Zuzugs und dezentrale Entwicklung sollen den Druck auf Grünflächen verringern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne einer offenen und ernsthaften Partizipation wird hinterfragt.

Soziale Infrastruktur: Die überlastete soziale Infrastruktur mit Schulen, Kitas, Ärzten und Nahversorgung in Französisch Buchholz wird kritisiert. Sozialer Druck durch Bevölkerungszuwachs wird befürchtet, ebenso fehlen Kultur- und Sportangebote.

Städtebauliche Missstände: Es bestehen Defizite bei Abwasser und technischer Infrastruktur. Es wird gefordert, Mängel vor Baubeginn zu beheben und die Interessen der Anwohnenden zu berücksichtigen.

Finanzen: Zweifel an Baukosten, Finanzierbarkeit und der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bestehen, da viele sich die Wohnungen nicht leisten könnten. Außerdem wird eine gesicherte Finanzierung von Infrastruktur und Erschließung vor Baubeginn sowie eine Abwägung der Mittelverwendung angesichts anderer städtischer Prioritäten verlangt.

Die Auswertung der Stellungnahmen führte zu folgenden Anpassungen des Planentwurfs bzw. Bearbeitungs- und Prüfungsbedarfen:

  • Reduzierung der Höhe baulicher Anlagen, so dass im Osten der Teilfläche WA 2 des allgemeinen Wohngebiets nur noch maximal vier Vollgeschosse möglich sind, um einen ortsbildverträglichen Übergang zur angrenzenden Bestandsbebauung zu gewährleisten,
  • Ausarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Gewährleistung einer klimaangepassten Entwicklung des Teilprojekts 1 der Elisabeth-Aue durch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen innerhalb der Baugebiete sowie entlang der Verkehrsflächen, von Dachbegrünungen sowie zur Erhaltung der Bestandsgehölze,
  • Erstellung/ Fortschreibung von Fachgutachten zu den Themen Artenschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Klimaschutz, Immissionsschutz und Verkehr,
  • redaktionelle Anpassungen der Begründung.

Darüber hinaus hat im Beteiligungszeitraum am 26. Mai 2025 eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft stattgefunden. Diese wurde als Veranstaltung konzipiert, welche sowohl als Öffentlichkeitsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dieses Bebauungsplanverfahrens als auch als Auftaktveranstaltung für das NSQ bzw. das anstehende Wettbewerbsverfahren konzipiert wurde. Im Hinblick auf die Bebauungsplaninhalte wurden überwiegend Anregungen hervorgebracht, die sich inhaltlich mit den oben genannten Themen decken und vordergründig die städtebauliche Dichte (Reduzierung der Höhe baulicher Anlagen und damit die mögliche Anzahl der Vollgeschosse in der Teilfläche WA 2) als auch die gewählte Verortung des Schulgrundstücks thematisieren.

1.7.3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind 36 Stellungnahmen eingegangen. Im Wesentlichen bezogen sich die Stellungnahmen auf folgende Themen:

  • Ziele der Raumordnung,
  • übergeordnete Pläne, Konzepte und Bedarfe,
  • Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs (insbesondere zur Art und Maß der baulichen Nutzung und zu den Grünfestsetzungen),
  • Unterkünfte/ Wohnungen bzw. Wohnraumvermittlungsprojekt für Geflüchtete,
  • Fachgutachten und städtebaulicher Vertrag,
  • Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Fundstellen,
  • Geltungsbereich und stufenweise Gebietsentwicklung,
  • ÖPNV, verkehrliche Dimensionierung und Kapazitätsbetrachtung, Leistungsfähigkeit der Erschließung, ruhender Verkehr (Bedarf, Verortung und Stellplatzschlüssel), Verkehrslenkung- und Verkehrswegeausbau, öffentliche Ver- und Entsorgung sowie Durchwegung,
  • Luftrecht und Anlagenschutz, Richtfunk,
  • Immissionsschutz (Lärm, Licht, Luft),
  • (wohnungsnahe) Grün- und Freiflächen, Schutzgebiete und Biotopschutz, Freiflächenplan, Spielplätze,
  • bezirkliche Spielplatzversorgung und -planung,
  • Klimaschutz und -anpassung, Energieversorgung, Natur- und Artenschutz, Kompensation der Eingriffe sowie Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung,
  • Boden und Kampfmittel, Altlasten und Grundwasser,
  • Regenwasserbewirtschaftung (privat und öffentlich), -management und Überflutungsvorsorge, Starkregenereignisse,
  • technische Infrastruktur (Leitungsbestand),
  • Brand- und Gefahrenschutz, Löschwasserversorgung,
  • Finanzierung und Rückübertragung (insbesondere zum Grundstücksankauf für die Schule),
  • Zuständigkeiten und Beteiligung von Fachämtern und Behörden sowie externe Projektsteuerung,
  • Bürger:innenbeteiligung,
  • redaktionelle Anpassungen und Korrekturen der Planunterlagen.

Die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen führt zu folgenden Anpassungen des Planentwurfs bzw. Bearbeitungs- und Prüfbedarfen:

  • Ergänzung einer textlichen Festsetzung zur ausnahmsweisen Überschreitung der GRZ für untergeordnete Nebenanlagen auf der Gemeinbedarfsfläche (neu: textliche Festsetzung 2.1) – nicht infolge der Stellungnahmen, sondern als Klarstellung
  • Anpassung der textlichen Festsetzung zur Überdeckung der Dächer von Tiefgaragen auf 80 cm (textliche Festsetzung Nr. 5.3)
  • Aufnahme der gesetzlich geschützten Bäume im Rosenthaler Weg als zeichnerische Festsetzung anstelle der nachrichtlichen Übernahme
  • geringfügige Anpassung des Wortlauts der textlichen Festsetzung für die Fläche zur Anpflanzung mit der Bezeichnung „b“ (textliche Festsetzung Nr. 5.7)
  • Ergänzung und Anpassungen der Bemaßungen der zeichnerischen Festsetzungen
  • redaktionelle Anpassungen der Planzeichnung und des Planlayouts
  • redaktionelle Anpassungen in der Begründung und im Umweltbericht
  • redaktionelle und teilweise inhaltliche Überarbeitungen von Fachgutachten
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