Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.8.1.2. Wohnbedürfnisse der Bevölkerung (insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern sowie die Schaffung sozial stabiler Bewohnendenstrukturen) (§1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB)

Die Belange der Wohnbedürfnisse erfahren mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA), welches vorwiegend dem Wohnen dient und für den überwiegenden Teil der Bauflächen im Plangebiet festgesetzt wird, eine besondere Gewichtung. Mit den Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung werden u. a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von ca. 870 WE geschaffen. Damit wird dem übergeordneten Ziel der Schaffung von Planungsrecht für den Bau von Mehrfamilienhäusern zur Realisierung von (teilweise öffentlich geförderten) Mietwohnungen nachgekommen. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Umsetzung der Ziele des StEP Wohnen 2040 geleistet, welcher die Entwicklung eines langfristigen Wohnbaupotenzials mit mehr als 2.000 WE im NSQ Elisabeth-Aue vorsieht (vgl. Kapitel II.2.3.4 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2040). Zudem soll gemäß StEP Wohnen 2040 diese Entwicklung mit dem Fokus auf gemeinwohlorientierten Wohnungsbau einhergehen, weshalb ein Teil durch gemeinwohlorientierte Träger wie Baugruppen und Genossenschaften entwickelt werden wird. Die Förderung der sozialen Wohnraumförderung und einer gemischten und sozial stabilen Bewohnendenstruktur wird über einen vertraglich gesicherten Anteil von mindestens 30 % der GF für mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen gewährleistet.

Der Bebauungsplan leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes und trägt den gesamtstädtischen und bezirklichen Zielen der Wohnraumversorgung Rechnung. Durch die ergänzende Sicherung von Bildungs- und Sportflächen sowie wohnungsnahen Grün- und Freiräumen werden zugleich die für ein funktionales und ausgewogenes Wohnumfeld erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen (insbesondere für Familien) gewährleistet.

Im Rahmen der Abwägung erhalten die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung daher ein besonderes Gewicht und andere Belange, wie die Fortsetzung der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung und ein vollständiger Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft müssen zurücktreten.

1.8.1.3. Soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung, Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB)

Im Rahmen des Bebauungsplans 3-89 werden die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung in besonderer Weise berücksichtigt, da das Teilprojekt 1 der Elisabeth-Aue zugleich Wohnraum, schulische Angebote und wohnungsnahe Frei- und Sportflächen bereitstellt. Die Planung knüpft damit an die gesamt- und bezirkliche Zielsetzung an, ein neues Stadtquartier mit kurzen Wegen zwischen Wohnen, Lernen, Freizeit und Erholung zu entwickeln.

Für das Plangebiet werden durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets und einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für rund 870 WE sowie den Neubau einer ISS mit Sporthalle und Großspielfeld geschaffen. Die ISS ist Bestandteil des SEP und dient der Reduzierung des bestehenden erheblichen Defizits an Sekundarschulplätzen im nördlichen Pankow, das sich ohne kapazitätserweiternde Maßnahmen in den kommenden Jahren weiter erhöhen würde. Ergänzend wird der durch das Vorhaben ausgelöste zusätzliche Bedarf an Grundschulplätzen temporär innerhalb der ISS aufgefangen, sodass die Entwicklung des Quartiers zugleich zur Sicherung der Bildungsinfrastruktur beiträgt.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung wird der aus der geplanten Wohnnutzung resultierende Bedarf von 85 Plätzen in Kindertageseinrichtungen durch eine im Plangebiet zu errichtende Kita gedeckt, deren Realisierung vertraglich gesichert ist. Trotz derzeit vorhandener Überhänge im Kita-Angebot der Bezirksregion wird so mittel- und langfristig eine wohnortnahe Versorgung für die künftigen Bewohnenden gewährleistet und der prognostizierte Wohnfolgebedarf im Quartier selbst abgefangen. Damit leistet die Planung einen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Infrastruktur im Prognoseraum Nördliches Pankow.

Die Belange von Sport, Freizeit und Erholung werden insbesondere durch die Mehrfachnutzung der Schul- und Sportanlagen sowie durch die Sicherung öffentlicher Grün- und Spielflächen berücksichtigt. Die im Zuge der ISS geplanten Sportflächen (Sporthalle und Großspielfeld) sollen auch außerschulisch für den Vereinssport und weitere Bewegungsangebote geöffnet werden, womit auf das im Prognoseraum ausgewiesene Defizit an gedeckten und ungedeckten Sportanlagen reagiert wird. Zusätzlich wird mit der Festsetzung einer rund 1,5 ha großen öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ sowie eines öffentlichen Kinderspielplatzes die Grundlage für wohnungsnahe Erholungs- und Spielangebote geschaffen.

Vor dem Hintergrund der im SIKo des Bezirks Pankow festgestellten hohen Bedarfe an Jugendfreizeitangeboten, Spielplätzen, kulturellen Einrichtungen und wohnortnahen Sportmöglichkeiten wird das Plangebiet als Potenzialfläche mit hoher Priorität ausgewiesen. Durch die Bündelung von Schulstandort, Sportanlagen, Kita und öffentlichen Grünflächen innerhalb des Quartiers entsteht ein sozialräumlicher Schwerpunkt, der die Versorgung der künftigen Bewohnenden der Elisabeth-Aue und der angrenzenden Bestandsquartiere verbessert. Die geplanten Nutzungen unterstützen damit sowohl die soziale Integration – auch von geflüchteten Menschen – als auch die Ausbildung einer sozial stabilen Bewohnerschaft in einem neuen, auf den Umweltverbund ausgerichteten, autoarmen Gesamtquartier.

1.8.1.4. Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie zentraler Versorgungsbereiche (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB)

Der Bebauungsplan 3-89 dient nicht der Entwicklung eines neuen zentralen Versorgungsbereichs, sondern der städtebaulich verträglichen Ergänzung der bestehenden Siedlungsstruktur am Rand des Ortsteils Französisch Buchholz und der Einbindung des NSQ Elisabeth-Aue in das bezirkliche Zentren- und Versorgungssystem. Durch die geplanten Nutzungen im Teilprojekt 1 werden die vorhandenen Ortsteile sowie die bestehenden Zentrenstrukturen funktional gestärkt, eine Beeinträchtigung ist nicht anzunehmen.

Das Plangebiet liegt am Übergang zwischen dem vorstädtisch geprägten Ortsteil Französisch Buchholz und dem offenen Landschaftsraum mit dem Dorf Blankenfelde und ist nicht als Zentrum im Sinne des StEP Zentren 2030 oder des bezirklichen EZK Pankow ausgewiesen. Die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche sind das Ortsteilzentrum Französisch Buchholz in etwa 1,5 km Entfernung, das Stadtteilzentrum Märkisches Zentrum sowie das Hauptzentrum Pankow, die über den ÖPNV erreichbar sind.

Im Sinne der Sicherung und Fortentwicklung dieser Zentren sieht die Planung des Teilprojektes 1 keine zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen und kein neues Nahversorgungszentrum vor. Einzelhandelseinrichtungen sind lediglich ausnahmsweise als Läden, die der Versorgung des Gebiets dienen, zulässig, um eine unbeabsichtigte Konkurrenz zu den bestehenden Zentren und dem in einem späteren Bauabschnitt geplanten Quartierszentrum innerhalb des NSQ Elisabeth-Aue zu vermeiden.

Die städtebauliche Konzeption des Teilprojekts 1 berücksichtigt die ortsbildverträgliche Anbindung an die bestehende Bebauung in Französisch Buchholz durch eine abgestufte Baukörper- und Höhenentwicklung sowie durch die Sicherung landschaftlich geprägter Grünzüge im Übergang zum Landschaftsraum. Hierdurch wird ein geordneter Übergang zwischen Bestandsquartier und neuem Stadtquartiersbaustein hergestellt, der die Eigenart des bestehenden Ortsteils respektiert und zugleich die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Siedlungsrandes schafft.

Das Vorhaben fügt sich in die gesamt- und bezirkliche Entwicklungsstrategie ein, wonach die Elisabeth-Aue als prioritäres Wohnbaupotenzial in Ergänzung vorhandener Strukturen genutzt werden soll, ohne neue, nicht abgestimmte Einzelhandels- und Versorgungsstandorte zu etablieren. Die Planung trägt damit dazu bei, das bestehende Zentrengefüge zu sichern und die städtebauliche Ordnung der angrenzenden Ortsteile zu erhalten und weiterzuentwickeln.

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