1.8.1.5. Belange der Baukultur und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB)
Die Planung des Bebauungsplans 3-89 trägt den Belangen der Baukultur und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes in besonderem Maße Rechnung, da das Teilprojekt 1 an einer stadträumlich sensiblen Schnittstelle zwischen dem vorstädtisch geprägten Ortsteil Französisch Buchholz und dem offenen Landschaftsraum der Elisabeth-Aue liegt. Die städtebauliche Konzeption verfolgt das Ziel, ein NSQ zu entwickeln, das sich durch Maßstäblichkeit, bauliche Gliederung und freiräumliche Durchgrünung in die vorhandenen Strukturen einfügt und gleichzeitig eine eigenständige, zeitgemäße Quartiersidentität ausbildet.
Die Baukörperpositionierung und -höhen werden so gewählt, dass zum bestehenden Einfamilienhaus- und Geschosswohnungsbau in Französisch Buchholz ein abgestufter Übergang entsteht und ortsuntypische Überformungen vermieden werden. Entlang des Rosenthaler Weges bildet eine straßenbegleitende Wohnbebauung den adressbildenden Rand des Quartiers und schirmt zugleich die lärmempfindlichen Frei- und Sportflächen der Gemeinbedarfsfläche „Schule“ gegen verkehrliche Immissionen ab. Innerhalb des Quartiers wird durch entsprechende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche eine differenzierte Block- und Baukörperstruktur ermöglicht, die kleinteilige, nutzungsnahe Freiräume sichert.
Dem Landschaftsbild und den prägenden Freiraumstrukturen kommt aufgrund der Lage des Plangebiets am Rand des LSG Blankenfelde eine besondere Bedeutung zu. Zweifelsohne wird sich das Landschaftsbild durch die Errichtung von einer bis zu sechsgeschossigen Bebauung auf der bisher landschaftlich genutzten Fläche wesentlich verändern, um somit den Belangen des dringend benötigten Wohnraums sowie dem Schulstandort Rechnung zu tragen. Die bauliche Entwicklung wird dabei bewusst südlich des Graben 5 und somit südlich der landschaftlich wertvollen Bereiche konzentriert, sodass wesentliche Landschaftselemente, Biotope und Blickbeziehungen in den offenen Raum gesichert und gestärkt werden. Mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ entlang der östlichen Plangebietsgrenze sowie weiterer Grün- und Pflanzfestsetzungen wie die Begrünung der Straßenräume wird ein grün geprägter Übergang zwischen Siedlungsrand und Landschaft geschaffen, der das Landschaftsbild aufwertet und die Einbindung des neuen Quartiers in die umgebende Kulturlandschaft unterstützt.
Die Leitlinien einer klima- und freiraumsensiblen Quartiersgestaltung – etwa eine Begrenzung der Oberflächenversiegelung, die Sicherung durchgrünter Höfe und Straßenräume sowie die Berücksichtigung blau-grüner Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung – sind integraler Bestandteil des städtebaulichen Konzepts. Sie tragen nicht nur zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung des Mikroklimas bei, sondern beeinflussen auch die Wahrnehmung des Orts- und Landschaftsbildes positiv, indem sie eine hohe Aufenthaltsqualität und eine sichtbar grün geprägte Quartiersstruktur ermöglichen. Die Sicherung der Maßnahmen erfolgt zum Teil durch Festsetzungen im Bebauungsplan. Insbesondere Maßnahmen zum Umgang mit anfallendem Regenentwässerung werden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen gesichert.
Insgesamt unterstützt der Bebauungsplan 3-89 somit eine qualitätsvolle, gestalterisch eingebundene Stadterweiterung, die den Charakter der angrenzenden Ortsteile respektiert, die landschaftlichen Qualitäten der Elisabeth-Aue wahrt und weiterentwickelt und zugleich ein eigenständiges, bau- und freiraumkulturell anspruchsvolles Stadtquartier ermöglicht.