Bei der Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 wurden die Belange der Mobilität der Bevölkerung und die Verkehrsbelange im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung betrachtet und durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans 3-89 berücksichtigt.
Das Plangebiet ist im Osten über die Blankenfelder Straße/ Buchholzer Straße sowie im Süden über den Rosenthaler Weg an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Die Haupterschließung der mit WA 1 und WA 2 bezeichneten Teilflächen des allgemeinen Wohngebiets erfolgt ausgehend von der Blankenfelder Straße über die "Planstraße A", welche als öffentlichen Straßenverkehrsfläche in einer Breite von 20,0 m festgesetzt wird und ausschließlich der inneren Erschließung dient. Südlich der Teilfläche WA 3 wird der Rosenthaler Weg in seinem bestehenden Querschnitt um 15,4 m erweitert festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dessen Verbreiterung, die geplante Verlängerung der Straßenbahntrasse sowie die Herstellung einer Fahrradstraße und eines Gehwegs zu schaffen.
Am westlichen Rand des Plangebiets wird zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ in einer Breite von 15,0 m eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt, welche die Anbindung des geplanten Schulstandortes an den Rosenthaler Weg schafft und zur Stärkung des gewünschten Charakters des Quartiers verkehrsberuhigt ausgebildet werden soll (vgl. Kapitel V.5.3 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung).
An den öffentlichen Personennahverkehr besteht bereits im Bestand eine hinreichende Anbindung. Mit der Straßenbahnlinie 50 (Endhaltestelle unmittelbar am Rosenthaler Weg) sowie den Buslinien 124, 154 und 259 bestehen leistungsfähige Verbindungen an das Berliner ÖPNV-Netz. Gleichzeitig werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Verlängerung der Straßenbahnlinien 50 und M 1 in das Neue Stadtquartier hinein geschaffen, welche das ÖPNV-Angebot signifikant verbessern würden.
Zudem wird für das NSQ Elisabeth-Aue, einschließlich des Teilprojektes 1, angestrebt, ein autoarmes Quartier zu schaffen. Diesem städtebaulichen Ziel wird mit dem Stellplatzschlüssel von 0,5 begegnet. Der aus dem Planvorhaben resultierende Stellplatzbedarf soll kurzfristig auf einer Stellplatzanlage auf der Teilfläche WA 3 und mittelfristig – bei Umsetzung des Teilprojektes 2 – in Quartiersgaragen gedeckt werden. Der Fokus liegt insgesamt auf der Stärkung des Umweltverbundes, im Zuge der Gesamtentwicklung soll dahingehend ein Mobilitätskonzept entwickelt werden. Damit kann ein Beitrag zu den Zielen des StEP MoVe, mit verstärktem Fokus auf dem Umweltverbund und einer konsequenten Mobilitätswende durch bspw. Ausbau der Radinfrastruktur sowie ÖPNV-Angebote, geleistet werden.
Im Ergebnis erfüllen die Festsetzungen der Verkehrsflächen die Anforderungen an eine gesicherte Erschließung und stellen sicher, dass das Verkehrsaufkommen über das Verkehrsnetz abgewickelt werden kann. Den Zielen und Leitgedanken des StEP MoVe stehen die Festsetzungen nicht entgegen.