Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.8.2.1. Eigentümerrechte

Die betroffenen Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin bzw. der landeseigenen Elisabeth-Aue GmbH. Mit dem Bebauungsplan 3-89 werden die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt. Vorgesehen sind ein allgemeines Wohngebiet (Teilflächen WA 1–3), eine Gemeinbedarfsfläche für eine Schule sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen. Die Planungsziele stehen im Einklang mit den Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer und berücksichtigen zugleich die gesamtstädtischen Entwicklungsinteressen des Landes Berlin.

Im Rahmen der städtebaulichen Konzeption werden die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Realisierung der geplanten rund 870 WE geschaffen. Durch die Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Grünflächen werden zwar Eigentumsrechte berührt, da diese Flächen nach Durchführung der Planung an das Land Berlin abzutreten sind; gilt dies jedoch vor dem Hintergrund der Gesamtplanung als sachgerecht und zumutbar.

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,4/0,6; GFZ 1,8–2,2; Oberkanten) sowie zur überbaubaren Fläche, Begrünungspflichten, wasser- und luftdurchlässige Wegebefestigungen und zum Immissionsschutz steuern die künftige Nutzungsdichte und Baugestaltung. Sie sind städtebaulich begründet, dienen gesunden Wohnverhältnissen, dem Klima- und Umweltschutz sowie der Sicherung eines geordneten Stadtbilds. Eine unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentums- oder Baufreiheit ist damit nicht verbunden.

Die Planung wahrt auch die Belange der angrenzenden Wohngebiete. Gegenüber der östlich anschließenden Bebauung in Französisch Buchholz wird durch geringere Gebäudehöhen und die Anordnung des Grünzugs ein behutsamer Übergang geschaffen. Beeinträchtigungen der Nachbarschaft sind daher nicht zu erwarten bzw. sind durch die Projektträgerin ggf. angemessen zu kompensieren (siehe Kapitel VIII.1.1).

1.8.2.2. Interessen von Schulverwaltung, Sportvereinen und sonstigen Nutzenden

Den Belangen der Schulverwaltung wird durch die Festsetzung einer rund 2,7 ha großen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ Rechnung getragen. Vorgesehen ist eine ISS mit Sporthalle und Großspielfeld. Mit dieser Festsetzung wird auf das bestehende Defizit an Schulplätzen der Sekundarstufe I (rund 1.890 Plätze bzw. 19,0 Züge) sowie auf den bis zum Schuljahr 2030/31 prognostizierten Bedarf von bis zu 8.000 Plätzen reagiert. Die Standortwahl entspricht den Vorgaben des SEP und den Darstellungen des FNP. Die geplante Gemeinbedarfsfläche ermöglicht eine qualitativ hochwertige schulische Unterbringung einschließlich notwendiger Nebenanlagen und trägt zur nachhaltigen Verringerung des Platzdefizits von derzeit 19,0 auf 12,5 Züge bei.

Darüber hinaus dient die öffentliche Sportnutzung der Förderung des Vereinssports und weiterer außerschulischer Aktivitäten. Die planungsrechtliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB ermöglicht eine multifunktionale Nutzung der Sportanlagen (Sporthalle, Großspielfeld) auch außerhalb der Schulzeiten. Ein barrierefreier Zugang wird planungsseitig berücksichtigt. Damit werden die in der ISEP und dem SIKo identifizierten Versorgungslücken im Prognoseraum Nördliches Pankow (Versorgungsgrad 66,5 %) adressiert und die Defizite im Freizeit- und Vereinssportangebot gemindert.

1.8.2.3. Interessen der Nachbarschaft im Umfeld

Private Belange der angrenzenden Nachbarschaft, insbesondere im Bereich Französisch Buchholz, werden durch eine angepasste städtebauliche Gestaltung gewahrt. Ein behutsamer Übergang zur bestehenden Bebauung wird durch reduzierte Gebäudehöhen in der östlichen Teilfläche WA 2 sowie durch die Anlage des im FNP dargestellten Grünzugs hergestellt. Ergänzend sichern eine lärmschützende Bebauung entlang des Rosenthaler Wegs sowie die vorgesehenen Freiraumverbindungen in NordSüd- und OstWestrichtung eine funktionsfähige, verträgliche Einbindung in die Umgebung.

Die vorliegenden Fachgutachten zum Verkehr und Schallschutz bestätigen, dass aus der Planung keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu erwarten sind.

Da die Kompensationsflächen nördlich des Graben 5 als produktionsintegrierte Maßnahmen angelegt werden, können die Flächen zum Großteil weiterhin für landwirtschaftliche Zwecke umgenutzt werden und weiterhin mit bestimmten Auflagen verpachtet werden.

Insgesamt wird eine ausgewogene Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange erreicht, sodass keine unangemessene Härte für Dritte entsteht.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: