Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.8.1.14. Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung (§ 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB)

Wenngleich sich das bestehende Tempohome für Geflüchtete im Plangebiet aktuell im Rückbauprozess befindet, ist eine Berücksichtigung der Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung auch langfristig mit der Entwicklung des Teilprojektes 1 vorgesehen. So wird im Plangebiet zwar keine Festsetzung getroffen, welche die Wohnnutzung für besondere Bedarfsgruppen im Plangebiet eingrenzt, jedoch werden über den städtebaulichen Vertrag zwischen der Projektträgerin und dem Land Berlin 160 regulär vermietete Wohnungen für Geflüchtete gesichert. Diese voraussichtlich im Teilgebiet WA 1 dezentral verteilten Wohnungen werden in Anlehnung an das Wohnraumvermittlungsprojekt „Wohnen statt MUF“ vermietet und stellen regulär vermieteten Wohnraum (voraussichtlich geförderter Wohnraum) dar, welcher an wohnungslose Menschen mit Fluchtgeschichte vergeben wird. Eine Zulässigkeit im Allgemeinen Wohngebiet dieser Nutzungen ist gegeben, sodass keine gesonderte planungsrechtliche Festsetzung erfolgt.

Grundsätzlich wird damit den Belangen von Geflüchteten oder Asylbegehrenden mit ihrer Unterbringung Rechnung getragen und das Teilprojekt 1 unterstützt durch die Schaffung eines durchmischten Angebots an Wohnraum sowie wohnungsnaher sozialer Infrastruktur die Bildung stabiler Bewohnendenstrukturen und fördert damit mittelbar auch die Integration von Menschen mit Fluchtgeschichte im Quartier.

1.8.1.15. Ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen (§ 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB)

Im Bebauungsplan 3-89 werden ausreichende Grün- und Freiflächen gesichert, die sowohl ökologische Funktionen als auch wohnungsnahe Erholungsangebote für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten.

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze sowie südlich des ersten Bauabschnitts werden öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage festgesetzt, die insgesamt rund 15.400 m² umfassen. Diese dienen der Sicherung bestehender Gehölzstrukturen, der Einbindung des Quartiers in den umgebenden Landschaftsraum sowie der Freizeit- und Erholungsnutzung. Zudem wird damit auch eine Grünverbindung in Ost-West-Richtung vorbereitet, die den Botanischen Volkspark Blankenfelde-Pankow mit östlich anschließenden Freiräumen verknüpft und somit die übergeordnete Freiraumstruktur stärkt. Innerhalb der Grünflächen können Wege, Aufenthalts- und Spielbereiche angeordnet werden, wodurch wohnungsnahe Freiflächenangebote entstehen.

Ergänzend sorgen Begrünungsfestsetzungen, Baumpflanzgebote sowie die Freihaltung von Vorgartenzonen für eine zusätzliche Durchgrünung der privaten Grundstücke. Insgesamt ist damit eine angemessene Versorgung des Quartiers mit Grün- und Freiflächen sichergestellt.

1.8.2. Private Belange