Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.9.3. Auswirkungen auf das Eigentum an Grundstücken

Die überwiegenden Grundstücke im Plangebiet wurden der landeseigenen EGE als Tochtergesellschaft der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften HOWOGE und Gesobau zur Entwicklung und Umsetzung eines Wohnungsbauvorhabens übertragen. Nach Umsetzung des Vorhabens ist eine Rückübertragung der Flächen, die künftig öffentlichen Zwecken dienen, an das Land Berlin erforderlich. Diese sind dann den entsprechenden Fachvermögen zuzuordnen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Flächen:

  • Öffentliche Verkehrsflächen (einschließlich der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung): ca. 13.600 m²,
  • Öffentliche Grünflächen: ca. 15.400 m²,
  • Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule: ca. 26.800 m2.

Die Grundstücksübertragungen erfolgen nach den Regelungen des städtebaulichen Vertrages kostenfrei. Diese Regelung ist nach den Gesamtumständen angemessen.

1.9.4. Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung

Die Umsetzung und Finanzierung des Vorhabens im Plangebiet erfolgt durch die EGE als Eigentümerin der Flächen. Von ihr werden die öffentlichen Straßen – abzüglich der Fläche, die zur Herstellung der Straßenbahntrasse benötigt wird - und die öffentlichen Grünflächen hergestellt. Entsprechend den Regelungen im städtebaulichen Vertrag trägt diese die erforderlichen Herstellungskosten. Sie übernimmt auch die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Flächen werden nach Fertigstellung kostenfrei an das Land Berlin übertragen. Darüber hinaus übernimmt die Projektträgerin die Kosten für den Bau einer Kindertagesstätte mit 85 Plätzen und die Kosten für 94 Grundschulplätze.

Die Kosten für die Unterhaltung der öffentlichen Anlagen (Straßen, Grünfläche) sind nach Fertigstellung durch das Land Berlin zu finanzieren.

1.9.5. Verkehrliche Auswirkungen

Die Entwicklung der südöstlichen Teilfläche der Elisabeth-Aue im Rahmen des Bebauungsplans 3-89 führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf den umliegenden Straßen. Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung wurde durch die geplante Realisierung von rund 680 WE im Zuge des ersten Bauabschnitts und einer ISS ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 1.450 Kfz-Fahrten pro Tag ermittelt. Unter Berücksichtigung einer ergänzenden wohnbaulichen Entwicklung auf der Teilfläche WA 3 und insgesamt 870 WE wurde ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 1.840 Kfz-Fahrten pro Tag ermittelt. Damit steigt auch der Bedarf an leistungsfähigen Verkehrsstrukturen für sämtliche Verkehrsarten.

Das Plangebiet wird bereits im Bestand im Osten über die Blankenfelder Straße sowie im Süden über den Rosenthaler Weg an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. Im Zuge der Entwicklung des Teilprojekts 1 wird der Rosenthaler Weg in nördlicher Richtung um 14,5 m verbreitert, um die erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen (Verlängerung der Straßenbahnlinie, Herstellung einer bedarfsgerechten Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr, insb. zugunsten der Erschließung der geplanten Schule) vorzubereiten. Der nördliche Bauabschnitt des Plangebiets wird von der Blankenfelder Straße über die "Planstraße A" erschlossen, die in einer Breite von ca. 20,0 m das Rückgrat der inneren Erschließung für die Teilflächen WA 1 und WA 2 des allgemeinen Wohngebiets bildet und zunächst in einer Sackgasse endet. Der Bewohnendenverkehr der Teilflächen WA 1 und WA 2 wird vorerst - bis zu Umsetzung des Teilprojektes 2 - über die temporäre Stellplatzanlage in Teilfläche WA 3 abgewickelt, Besuchenden- und Lieferverkehr über die "Planstraße A", während der Hol- und Bringverkehr der Schule straßenbegleitend am Rosenthaler Weg abgewickelt wird. Eine Integration der "Planstraße A" im Rahmen der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue ist durch die gewählte Querschnittsbreite möglich.

Die aktuelle und langfristig vorgesehene Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr ist ein zentrales Ziel der Entwicklung des Gesamtquartiers Elisabeth-Aue. Bereits heute ist das Plangebiet fußläufig an Bus und Straßenbahn angebunden; im weiteren Ausbau wird eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 50 in das Quartier (Teilprojekt 2) vorbereitet. Buslinien am Rosenthaler Weg und der Blankenfelder Straße sichern kurzfristig die Anbindung, mittelfristig erleichtert die neue Straßenbahn eine leistungsfähige, attraktive ÖPNV-Verbindung zu benachbarten Stadtteilen.

Zur Förderung des Umweltverbunds werden weiterhin neue, breite Geh- und Radwege sowie erforderliche Fahrradabstellplätze geschaffen. Die Blankenfelder Straße ist Bestandteil des Berliner Radvorrangnetzes; die "Planstraße A" soll Radverkehr im Mischverkehr führen und über beidseitige Gehwege verfügen. Die Erschließung der Schule erfolgt über verkehrsberuhigte Bereiche, die vorrangig auf sichere Schulwege und den schwächeren Verkehrsteilnehmer ausgerichtet sind.

Der Stellplatzbedarf wird durch ein zukunftsweisendes Quartierskonzept gedeckt: Kurzfristig sollen die aus den Nutzungen auf den Teilflächen WA 1 und WA 2 erforderlichen 250 Stellplätze in Teilfläche WA 3 des allgemeinen Wohngebiets untergebracht werden, mittelfristig - bei Umsetzung des Teilprojekt 2 - werden die Stellplatzbedarfe über Quartiersgaragen gedeckt werden. Der Stellplatzschlüssel von 0,5 entspricht der Lage des Gebietes in der äußeren Stadt und der aktuellen Erschließungssituation. Mit der Gesamtentwicklung und dem geplanten Straßenbahnausbau wird das Ziel eines autoarmen Gesamtquartiers fortentwickelt.

Aufgrund der temporären Unterbringung der Stellplatzbedarfe aus dem nördlichen Teilbereich auf der Teilfläche des WA 3, liegt die Hauptlast des Verkehrsaufkommens (bestehend aus Bewohnende- und Schulverkehr) auf dem Rosenthaler Weg. Das im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung festgestellte Defizit am Knotenpunkt 1 "B 96a / Rosenthaler Weg" kann durch ein angepasstes Signalisierungskonzept behoben werden. Durch diese Anpassung kann sowohl am Knotenpunkt 1 als auch an allen anderen untersuchten Knotenpunkten ein stabiler Verkehrsablauf gewährleistet werden.

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