2.1.1. Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des Bebauungsplans
Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 verfolgt das wesentliche Ziel, vor dem Hintergrund des bestehenden Bedarfs die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von vornehmlich Wohngebäuden auf landeseigenen Flächen zu schaffen, welche am Rande des Berliner Stadtgebiets ein neues Stadtquartier ausbilden sollen. Es wird Baurecht für rund 870 Wohneinheiten (WE) mit einer Fläche von ca. 4,4 ha und eine Schule mit Sporthalle sowie Sport- und Freiflächen mit einer Fläche von ca. 2,7 ha geschaffen. Dazu setzt der Bebauungsplan allgemeine Wohngebiete und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest.
Zur Sicherung der Erschließung werden Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.
Der Rosenthaler Weg wird als Straßenverkehrsfläche verbreitert, um zukünftig eine geplante Straßenbahntrasse aufzunehmen. Die Straßenbahn ist nicht Bestandteil des Planverfahrens.
Am östlichen Rand wird eine ca. 1,5 ha große langgestreckte öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ festgesetzt. Diese nimmt die vorhandene Durchwegung „Blaubeerweg“ der bestehenden Gehölzstruktur entlang der Siedlungsgrenze auf und führt diese nach Westen und Süden fort. Dadurch wird die naturnahe Grünanlage am Regenrückhaltebecken und der Straßenbahnwendeschleife durch die öffentliche Parkanlage von zwei Seiten umschlossen.
Dies erfolgt durch die Festsetzung folgender Nutzungen mit folgendem Bedarf an Grund und Boden:
| Bezeichnung | Flächengröße in ha/gerundet |
| Allgemeine Wohngebiete | 4,4 |
| Gemeinbedarfsfläche | 2,7 |
| (öffentliche) Grünflächen | 1,5 |
| öffentliche Verkehrsflächen | 1,4 |
| Gesamtfläche | 10,0 |
Abbildung 7: Flächengrößen (gerundet)
Zur Sicherung des Naturhaushalts, aus Gründen der Stadtbild- und Freiflächengestaltung, zur Förderung des Naturschutzes, des Landschaftsbildes sowie des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, zur Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung von Niederschlagswasser sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden - neben der Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung als Parkanlage – Begrünungsmaßnahmen bzw. Anpflanzgebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB festgesetzt.
Hierzu gehören
- Dachbegrünung, Begrünung unterbauter Flächen,
- Gehölzanpflanzungen, Grundstücksbegrünung,
- Begrünung der Straßenverkehrsfläche/Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung einschließlich Gehölzpflanzungen,
- Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Gehölzen auf den Bauflächen,
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge.
Weiterhin werden Hinweise zur Verwendung von Pflanzen, zur Vermeidung von Vogelschlag sowie zur Verwendung von insektenverträglicher Beleuchtung gegeben. Flächen mit gesetzlich geschützten Biotopen werden nachrichtlich mit dargestellt.
Weitere Maßnahmen mit positiven Wirkungen auf die Umwelt werden im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Dies sind:
- Begrünung von 20 Prozent der Fassadenflächen
- Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf den Wohnbauflächen
Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe sind außerhalb des Geltungsbereichs auf Flächen nördlich des Grabens 5 vorgesehen. Hierfür werden entsprechende Regelungen im städtebaulichen Vertrag verankert.
Der Bebauungsplan 3-89 stellt das Teilprojekt 1 für eine geplante zukünftige Bebauung eines neuen Stadtquartiers auf den nordwestlich angrenzenden Flächen mit ca. insgesamt 5.000 WE dar. Vor diesem Hintergrund sind Wechselwirkungen zu dieser Planung zu berücksichtigen.