Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Erholungsnutzung

Das Plangebiet besteht überwiegend aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, die aufgrund der Nutzung überwiegend nicht betretbar sind. In den Randbereichen der Ackerflächen sind keine gezielte Erholungseinrichtungen wie Sitzgelegenheiten, Aussichtspunkte oder gestaltete Wege vorhanden.

Dennoch ist das Plangebiet Teil der nördlich angrenzenden Kulturlandschaft des LSG Blankenfelde, das Möglichkeiten für Aufenthalt und Naherholung bietet. An den Rändern des Plangebiets – insbesondere am Rosenthaler Weg und entlang des östlichen Randes – haben sich informelle Trampelpfade etabliert, die vor allem von Joggenden und Hundehaltenden sowie Sparziergehende genutzt werden.

Die naturnahe Grünanlage am Regenrückhaltebecken außerhalb des Plangebiets bietet hingegen ein kleines Wegenetz und Sitzmöglichkeiten. Sie ist über den Blaubeerweg angebunden, der eine Fußwegeverbindung zwischen Rosenthaler Straße und Blankenfelder bzw. Buchholzer Straße darstellt. Diese Wegeverbindung kann innerhalb der festgesetzten Grünfläche erhalten bleiben und leistet damit einen Beitrag zur wohnortnahen Erholungsnutzung – außerhalb der intensiv genutzten Agrarflächen.

2.2.1.1.7. Schutzgut Erhaltungsziele und Schutzzweck der „Natura 2000 Gebiete“

Das Plangebiet liegt nicht in der Nähe eines Natura-2000-Gebiets. Zu den nächst gelegenen SPA und FFH-Gebiete im Bereich Tegeler Fließ beträgt die Entfernung über zwei Kilometer. Das ‚faktische‘ Vogelschutzgebiet Bucher Wald- und Gewässerlandschaft liegt aufgrund der Entfernung ebenfalls nicht im Wirkraum des B-Plan 3-89.

2.2.1.1.8. Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung