Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.1.10. Nutzung erneuerbarer Energien

Im Plangebiet findet keine Nutzung erneuerbarer Energie statt.

2.2.1.1.11. Abfälle

Im Plangebiet fallen keine Abfälle durch Wohn- oder Gewerbenutzungen an. Die Nutzung einer Teilfläche als Tempohome-Standort ist zeitlich begrenzt und die Beräumung der Fläche wird derzeit vorbereitet. Die Beurteilung der Umweltwirkungen soll auf der Grundlage erfolgen, die das aktuelle Planungsrecht als Ausgangssituation definiert: landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich.

2.2.1.2. Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei einer Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Aufgrund des Klimawandels werden zukünftig verstärkt Anpassungsmaßnahmen der Landwirtschaft an die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen wie Hitze- und Dürreperioden oder Starkregen erforderlich werden.

Die Vegetationsstrukturen der Feldhecke würden weiterhin erhalten werden. Die vorhandenen Hyprid-Pappeln werden perspektivisch abgängig sein und einen erhöhten Pflegeaufwand bzw. Entnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erfordern, da der Weg bereits im Bestand genutzt wird.

Die Unterkünfte für Geflüchtete (Tempohome-Standort) sind zeitlich begrenzt, die Gebäude wurden leer gezogen. Die Beräumung der Fläche wird derzeit vorbereitet. Eine Rückführung in eine landwirtschaftliche Nutzung ist die Prognose bei Nichtdurchführung der Planung.

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