Bezogen auf das Schutzgut Pflanzen werden ausgehend von der aktuellen Bestandssituation die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Biotopstruktur beurteilt. Des Weiteren erfolgt eine spezielle Beurteilung bezüglich der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 28 NatSchG Bln.
Eine Beurteilung der Auswirkungen auf den Baumbestand gemäß Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) sowie die Eingriffsbeurteilung gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a BauGB werden in Kapitel B II.2.2 und II.2.4 dargelegt. Hierbei können die mit dem Inkrafttreten des Schneller-Bauen-Gesetzes des Landes Berlin einhergehenden Änderungen des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln) zu Ausnahmen vom Biotopschutz und die der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) zu Ausnahmen vom Baumschutz zur Anwendung kommen. Da sich der Baumbestand überwiegend in der Fläche der geplanten Parkanlage befindet, kann dieser weitgehend erhalten werden. Regelungen nach dem Schneller Bauen Gesetz werden nicht erforderlich.