Biotopstruktur
Von der Siedlungsentwicklung im Plangebiet sind wesentlich Biotope der Äcker und Ruderalbiotope betroffen. Im Bereich der festgesetzten Grünfläche können die Gehölzbestände weitgehend integriert werden. Abzüglich der festzusetzenden öffentlichen Grünfläche beträgt die Veränderung an vegetationsgeprägten Biotopen im Eingriffsbereich 8,5 ha.
Die an Stelle der bestehenden vegetationsgeprägten Biotope neu entstehenden Biotope der Siedlungsbereiche weisen aufgrund des hohen Versiegelungsanteils gemäß dem Berliner Eingriffsleitfaden einen deutlich geringen Biotopwert auf. Mit der Festsetzung des Maßes der Nutzung auf den Baugrundstücken mit einer GRZ von 0,4 zzgl. der Überschreitung der Neben-GRZ wird eine Vegetationsfläche von 40 Prozent der Grundstücksfläche erreicht. Für das Schulgrundstück mit einer GRZ von 0,6 und einer zulässigen Versiegelung der Nebenfläche bis zu 0,8 wird eine hohe Versiegelung ermöglicht. Damit sind lediglich 20 Prozent der Grundstücksfläche zu begrünen.
Durch Baumpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten und den Flächen für Gemeinbedarf (ein Baum, STU mind. 16 cm, pro 330 m² Grundstücksfläche) sind bei einer Gesamtgröße dieser Flächen von 7,1 ha 215 Bäume zu pflanzen. Damit werden Aufwertungen erreicht. Durch Dachbegrünungen werden auf den überbauten Flächen neue biotopwirksame Flächen geschaffen, welche die Auswirkungen der Eingriffe mindern.
Weiterhin wird im Plangebiet eine 1,5 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ festgesetzt. Damit kann die bestehende, hinsichtlich des Biotopschutzes wertvolle Feldhecke durch Bindung für Bepflanzung und Erhaltung gesichert werden. Durch Bindung zur Anpflanzung an der östlichen Seite auf der Gemeinbedarfsfläche Schule wird die Biotopqualität der Grünanlage in diesem Bereich zusätzlich gestärkt. Mit der langgestreckten Grünfläche werden Biotopverbundfunktionen entlang des östlichen Gebietsrands in Nord-Süd-Richtung gesichert.
Durch Baumpflanzungen im Straßenraum (mindesten 20 Bäume in der Planstraße A und im verkehrsberuhigten Bereich) und Festsetzung von Grünflächen im Straßenraum (Planstraße A 20 Prozent, verkehrsberuhigter Bereich 30 Prozent) werden Flächen geschaffen, die biotopwirksam sind.
Trotz der vorgesehenen Maßnahmen verbleibt ein erheblicher Eingriff in den Biotopbestand innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans. Dieser Eingriff wird jedoch weitgehend durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Maßnahmen erfolgen auf den Flächen nördlich des Grabens 5 sowie an der Buchholzer Straße und umfassen produktionsintegrierte Ansätze in der Landwirtschaft sowie die Schaffung neuer Biotop- und Habitatstrukturen.
Mit dem Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation wurden die Kompensationsmaßnahmen verortet, auf die weiteren Planungsabsichten im Bereich des Teilprojektes 2 der Elisabeth-Aue sowie den Flächennutzungsplan Berlin abgestimmt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass einem Biotopwertverlust auf einer Fläche von 8,5 ha (vegetationsgeprägte Biotope im Eingriffsbereich) Aufwertungsmaßnahmen auf einer Fläche von 7,9 ha nördlich des Grabens 5 (im Eigentum der EGE als Entwicklerin der Bauflächen im Bebauungsplan) gegenüberstehen.
Der konkrete Nachweis erfolgt mit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem Berliner Leitfaden (siehe Kapitel B II.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich).