Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biotopstruktur

Von der Siedlungsentwicklung im Plangebiet sind wesentlich Biotope der Äcker und Ruderalbiotope betroffen. Im Bereich der festgesetzten Grünfläche können die Gehölzbestände weitgehend integriert werden. Abzüglich der festzusetzenden öffentlichen Grünfläche beträgt die Veränderung an vegetationsgeprägten Biotopen im Eingriffsbereich 8,5 ha.

Die an Stelle der bestehenden vegetationsgeprägten Biotope neu entstehenden Biotope der Siedlungsbereiche weisen aufgrund des hohen Versiegelungsanteils gemäß dem Berliner Eingriffsleitfaden einen deutlich geringen Biotopwert auf. Mit der Festsetzung des Maßes der Nutzung auf den Baugrundstücken mit einer GRZ von 0,4 zzgl. der Überschreitung der Neben-GRZ wird eine Vegetationsfläche von 40 Prozent der Grundstücksfläche erreicht. Für das Schulgrundstück mit einer GRZ von 0,6 und einer zulässigen Versiegelung der Nebenfläche bis zu 0,8 wird eine hohe Versiegelung ermöglicht. Damit sind lediglich 20 Prozent der Grundstücksfläche zu begrünen.

Durch Baumpflanzungen in den allgemeinen Wohngebieten und den Flächen für Gemeinbedarf (ein Baum, STU mind. 16 cm, pro 330 m² Grundstücksfläche) sind bei einer Gesamtgröße dieser Flächen von 7,1 ha 215 Bäume zu pflanzen. Damit werden Aufwertungen erreicht. Durch Dachbegrünungen werden auf den überbauten Flächen neue biotopwirksame Flächen geschaffen, welche die Auswirkungen der Eingriffe mindern.

Weiterhin wird im Plangebiet eine 1,5 ha Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ festgesetzt. Damit kann die bestehende, hinsichtlich des Biotopschutzes wertvolle Feldhecke durch Bindung für Bepflanzung und Erhaltung gesichert werden. Durch Bindung zur Anpflanzung an der östlichen Seite auf der Gemeinbedarfsfläche Schule wird die Biotopqualität der Grünanlage in diesem Bereich zusätzlich gestärkt. Mit der langgestreckten Grünfläche werden Biotopverbundfunktionen entlang des östlichen Gebietsrands in Nord-Süd-Richtung gesichert.

Durch Baumpflanzungen im Straßenraum (mindesten 20 Bäume in der Planstraße A und im verkehrsberuhigten Bereich) und Festsetzung von Grünflächen im Straßenraum (Planstraße A 20 Prozent, verkehrsberuhigter Bereich 30 Prozent) werden Flächen geschaffen, die biotopwirksam sind.

Trotz der vorgesehenen Maßnahmen verbleibt ein erheblicher Eingriff in den Biotopbestand innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans. Dieser Eingriff wird jedoch weitgehend durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Die Maßnahmen erfolgen auf den Flächen nördlich des Grabens 5 sowie an der Buchholzer Straße und umfassen produktionsintegrierte Ansätze in der Landwirtschaft sowie die Schaffung neuer Biotop- und Habitatstrukturen.

Mit dem Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation wurden die Kompensationsmaßnahmen verortet, auf die weiteren Planungsabsichten im Bereich des Teilprojektes 2 der Elisabeth-Aue sowie den Flächennutzungsplan Berlin abgestimmt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass einem Biotopwertverlust auf einer Fläche von 8,5 ha (vegetationsgeprägte Biotope im Eingriffsbereich) Aufwertungsmaßnahmen auf einer Fläche von 7,9 ha nördlich des Grabens 5 (im Eigentum der EGE als Entwicklerin der Bauflächen im Bebauungsplan) gegenüberstehen.

Der konkrete Nachweis erfolgt mit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem Berliner Leitfaden (siehe Kapitel B II.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich).

Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 28 NatSchG Bln kommen nach den Ergebnissen der Kartierung 2024 im östlichen Randbereich des Geltungsbereichs kleinteilig vor:

  • Frischwiesen, verarmte Ausprägung (56 m²)
  • Frischwiesen, typische Ausprägung (111 m²)

Der Bereich liegt in der festzusetzenden öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“. Damit können die gesetzlich geschützten Biotope in die Freiflächengestaltung integriert werden und durch entsprechende Wegeführung, Schaffung von Angeboten für die Freiraumnutzung an anderer Stelle im Park sowie Schutz der Flächen erhalten werden. Im Bebauungsplan erfolgt eine entsprechende nachrichtliche Übernahme der Flächen der geschützten Biotope.

Durch die Zunahme der Wohnbevölkerung und durch den Schulbetrieb wird sich die Nutzungsintensität insgesamt erhöhen. In der östlich liegenden bestehenden Grünanlage am Regenrückhaltebecken befinden sich großflächig geschützte Biotope der Frischwiesen. Um diese weiterhin zu sichern, wird es erforderlich sein, dass die Planung der neuen Parkanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf diese Empfindlichkeiten abgestellt wird. Ggf. sind auch Anpassungen in der Wegeführung, Steuerung von Nutzungsangeboten sowie der Schutz von Flächen erforderlich. Im städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass ein Freiflächenplan für die öffentliche Parkanlage erarbeitet wird, über den diese Anforderungen frühzeitig abgestimmt werden.

Geschützte Bäume nach der Baumschutzverordnung

Die im Plangebiet gemäß Baumkartierung Teilprojekt 1 (UBB 2025b) nach der Berliner Baumschutzverordnung geschützten Bäume befinden sich überwiegend am Blaubeerweg. Durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage“ kann der Baumbestand gesichert werden. Die Bäume bleiben als integraler Bestandteil der Parkanlage erhalten. Eingriffe, die aufgrund der Verkehrssicherung erforderlich sind, sind nicht zwingend eine Folge der Planung, sondern sind aufgrund der öffentlichen Wegenutzung bereits im Bestand gegeben. In einer öffentlichen Grünfläche sind Pflegemaßnahmen zulässig. Der Kernbereich der zusammenhängenden Feldhecke wird durch Flächen mit Bindungen für Bepflanzung und Erhaltung zusätzlich geschützt.

Eingriffe in den Baumbestand erfolgen infolge der Festsetzung der Planstraße A. In diesem Bereich stehen 3 Hyprid-Pappeln (Nr. 5, 6, 7).

Baum-Nr. (Lageplan)ArtnameWiss. NameStammumfang (cm)Vitalität und Schadstufe (gemäß Anlage 2 zu § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BaumSchVO Bln)
5Hybrid-PappelPopulus x canadensis133, 106, 972
6Hybrid-PappelPopulus x canadensis151, 1272
7Hybrid-PappelPopulus x canadensis1332

Abbildung 8: Eingriffe in den Baumbestand

Die durch die Baumschutzverordnung erforderlichen Ersatzpflanzungen von 11 Ersatzbäumen (14-16 cm Stammumfang gemäß BaumSchVO Berlin) werden durch die im Plangebiet vorgesehenen Baumpflanzungen (Festsetzungen zu Baumpflanzungen auf den Grundstücken und in den Verkehrsflächen) gewährleistet. Die öffentliche Parkanlage hat im südlichen Bereich noch erhebliche Flächenpotenziale, um Ersatzbäume aufzunehmen.

Der potenzielle Habitatbaum, der in der Feldhecke von Natur und Text 2025 kartiert wurde, liegt außerhalb der Eingriffsfläche der Straßenplanung und kann damit erhalten werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: