Biologische Vielfalt und Biotopverbund
In dem 10 ha großen Plangebiet erfolgt durch den Verlust von insbesondere Ackerflächen und Saumstrukturen und die Entwicklung von Siedlungsflächen ein Verlust an Biodiversität (8,5 ha vegetationsgeprägte Biotope). Dem gegenüber steht eine deutliche Erhöhung der biologischen Vielfalt durch die planungsrechtliche Sicherung der 1,5 ha Grünanlage, in der neben der Erhaltung der wertgebenden Feldhecke am Blaubeerweg weitere Grünstrukturen entwickelt werden. Die Verwendung gebietseigener Pflanzen ist vorgesehen. Zusätzlich werden auf überwiegend Intensivackerflächen neue Biotopstrukturen als Kompensationsmaßnahmen nördlich des Grabens 5 (7,5 ha) gefördert. Durch Nutzungsänderung und -extensivierung sowie Strukturanreicherungen der bisher intensiv bewirtschafteten Ackerflächen (Feldlerchenstreifen, Blühstreifen) ergibt sich somit eine Erhöhung der biologischen Vielfalt im Plangebiet und im Umfeld.
Den im LaPro Berlin gestellten Anforderungen zum Biotopverbund wird durch die Erhaltung und die Entwicklung der Feldhecke sowie durch die Ausweisung von Grünanlagen, die an die bestehende naturnahe Grünfläche am Regenrückhaltebecken angrenzen, entsprochen. Darüber hinaus wird die Durchgrünung des Baugebiets planungsrechtlich gesichert – u. a. durch Baumpflanzungen, und Berücksichtigung eines angemessenen Grünanteils in den Verkehrsflächen.
Weitere Aufwertungsmaßnahmen für den Biotopverbund werden durch zu planende Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Leitplans Freiraumstruktur und Kompensation für das 2. Teilprojekt vorgesehen: Eine mögliche Renaturierung des Grabens 5 und die Entwicklung zu einem wechselfeuchten Landschaftselement sowie Korridor für den Biotopverbund (Kernfläche der Fließgewässer, Biotopverbund Bezirk Pankow). Die Maßnahmen für den Bebauungsplan 3-89 (1. Teilprojekt) und die geplanten Maßnahmen für das 2. Teilprojekt sind über den Leitplan aufeinander abgestimmt.
Dem Verlust der in der Karte „Zielartenverbreitung“ benannten Kernfläche für den Goldschmied und der potenziellen Kernfläche für den Feldhasen (Ackerfläche) steht die Aufwertung der Habitatstrukturen durch Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen auf den Kompensationsflächen nördlich Graben 5 gegenüber. Der Feldhase konnte bei den Kartierungen 2025 im gesamten Gebiet der Elisabeth-Aue nicht erfasst werden.
In die bestehende Grünfläche am Regenrückhaltebecken als potenzielle Verbindungsfläche des Blutströpfchens und des Schwalbenschwanzes findet kein Eingriff statt. Die festgesetzte Grünanlage im Plangebiet schließt direkt an die Grünfläche an und sichert den Biotopverbund.
Insgesamt ist festzustellen, dass durch verschiedenen Maßnahmen Eingriffe in Biotope stattfinden, die durch Maßnahmen der Kompensation wieder ausgeglichen werden. Es erfolgt dabei eine Verschiebung vom landschaftlich geprägten zu urban geprägten Biotopstrukturen.