Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Biologische Vielfalt und Biotopverbund

In dem 10 ha großen Plangebiet erfolgt durch den Verlust von insbesondere Ackerflächen und Saumstrukturen und die Entwicklung von Siedlungsflächen ein Verlust an Biodiversität (8,5 ha vegetationsgeprägte Biotope). Dem gegenüber steht eine deutliche Erhöhung der biologischen Vielfalt durch die planungsrechtliche Sicherung der 1,5 ha Grünanlage, in der neben der Erhaltung der wertgebenden Feldhecke am Blaubeerweg weitere Grünstrukturen entwickelt werden. Die Verwendung gebietseigener Pflanzen ist vorgesehen. Zusätzlich werden auf überwiegend Intensivackerflächen neue Biotopstrukturen als Kompensationsmaßnahmen nördlich des Grabens 5 (7,5 ha) gefördert. Durch Nutzungsänderung und -extensivierung sowie Strukturanreicherungen der bisher intensiv bewirtschafteten Ackerflächen (Feldlerchenstreifen, Blühstreifen) ergibt sich somit eine Erhöhung der biologischen Vielfalt im Plangebiet und im Umfeld.

Den im LaPro Berlin gestellten Anforderungen zum Biotopverbund wird durch die Erhaltung und die Entwicklung der Feldhecke sowie durch die Ausweisung von Grünanlagen, die an die bestehende naturnahe Grünfläche am Regenrückhaltebecken angrenzen, entsprochen. Darüber hinaus wird die Durchgrünung des Baugebiets planungsrechtlich gesichert – u. a. durch Baumpflanzungen, und Berücksichtigung eines angemessenen Grünanteils in den Verkehrsflächen.

Weitere Aufwertungsmaßnahmen für den Biotopverbund werden durch zu planende Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Leitplans Freiraumstruktur und Kompensation für das 2. Teilprojekt vorgesehen: Eine mögliche Renaturierung des Grabens 5 und die Entwicklung zu einem wechselfeuchten Landschaftselement sowie Korridor für den Biotopverbund (Kernfläche der Fließgewässer, Biotopverbund Bezirk Pankow). Die Maßnahmen für den Bebauungsplan 3-89 (1. Teilprojekt) und die geplanten Maßnahmen für das 2. Teilprojekt sind über den Leitplan aufeinander abgestimmt.

Dem Verlust der in der Karte „Zielartenverbreitung“ benannten Kernfläche für den Goldschmied und der potenziellen Kernfläche für den Feldhasen (Ackerfläche) steht die Aufwertung der Habitatstrukturen durch Extensivierung landwirtschaftlicher Flächen auf den Kompensationsflächen nördlich Graben 5 gegenüber. Der Feldhase konnte bei den Kartierungen 2025 im gesamten Gebiet der Elisabeth-Aue nicht erfasst werden.

In die bestehende Grünfläche am Regenrückhaltebecken als potenzielle Verbindungsfläche des Blutströpfchens und des Schwalbenschwanzes findet kein Eingriff statt. Die festgesetzte Grünanlage im Plangebiet schließt direkt an die Grünfläche an und sichert den Biotopverbund.

Insgesamt ist festzustellen, dass durch verschiedenen Maßnahmen Eingriffe in Biotope stattfinden, die durch Maßnahmen der Kompensation wieder ausgeglichen werden. Es erfolgt dabei eine Verschiebung vom landschaftlich geprägten zu urban geprägten Biotopstrukturen.

Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde

In direkter Nachbarschaft nordöstlich der Blankenfelder Straße und nördlich des Schillingweg befindet sich das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Blankenfelde. Der Bereich des LSG nördlich des Schillingweges liegt in größerer Entfernung zum Geltungsbereich des Bebauungsplans. Zwischen dem Graben 5 und dem Schillingweg wird das ursprünglich nach FNP dargestellte Wohnbaufeld nunmehr als Landschaftsraum für die Aufnahme von Ausgleichsmaßnahmen sowie Artenschutzmaßnahmen entwickelt und damit dieser bisher intensiv ackerbaulich genutzte Raum ökologisch aufgewertet. Darüber hinaus werden größere bisher zum Teil intensiv genutzte Landwirtschaftliche Flächen nördlich des Schillingweges im LSG als extensiv Grünland zukünftig produktionsintegriert bewirtschaftet. Damit wird das LSG durch Kompensationsmaßnahmen aktiv aufgewertet.

Mit dem Leitplan Freiraumstruktur und Kompensation (bgmr 2025) wurde ein informelles Instrument entwickelt, mit dem die unterschiedlichen Belange und Anforderungen der Landschaftsentwicklung, Erholung, Natur- und Artenschutz, Klimaanpassung und Wassermanagement im Umfeld der Gesamtbebauung der Elisabeth-Aue steuert.

Nach dem Leitplan werden Fußwege und landschaftsbezogene Erholungsangebote südlich des Schillingweges angeboten. Damit erfolgt eine Steuerung, so dass das LSG nicht aktiv als Erholungsraum durch die Bebauungsplanung einbezogen werden muss. Der im Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG dargestellte Ost-West-Weg kann nördlich oder südlich des verlängerten Schillingweges umgesetzt werden.

Der Bereich des LSG nordöstlich der Blankenfelder Straße grenzt direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplans an. Hier setzt der Bebauungsplan eine Grünfläche fest, die als Puffer wirkt. Die Planstraße A nimmt die vorhandene Erschließung der Tempohomes im Bereich der heutigen Buswendeschleife auf, so dass hier keine grundlegende Veränderung von möglichen Störungen stattfindet.

Die im Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG Blankenfelde dargestellte Maßnahme „Reaktivierung Feuchtlebensräume (Schweinewäldchen, Elisabeth-Aue) Grundwasseranhebung durch Stützungsmaßnahmen zum Landschaftswasserhaushalt“ kann durch Niederschlagswasser aus den Baugebieten der Elisabeth-Aue gespeist werden. Ob dies tatsächlich erfolgen soll, wird im weiteren Verfahren geprüft. Für die Regenwasserbewirtschaftung im B-Plan 3-89 und ggf. auch für das 2. Teilprojekt der Elisabeth-Aue ist dies eine Option. Das Regenwasser kann aber auch anderweitig bewirtschaftet werden und muss nicht zwingend für die Stützung des Wasserhaushalts genutzt werden.

Entsprechend § 3 der Verordnung zum LSG ist der Schutzzweck, das LSG „wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, die es für die Berliner Bevölkerung wegen der in Nummer 1 und 3 beschriebenen Qualitäten und aufgrund der günstigen Lage und Erreichbarkeit hat, zu erhalten“. (Verordnung zum LSG Blankenfelde 2004). Dieser Schutzzweck wird durch das Vorhaben nicht in Frage gestellt. Die Schutzwecke zum Naturhaushalt und zur Erholung werden durch die geplanten Kompensationsmaßnahmen unterstützt.

Tiere

Die Betrachtungen zum Schutzgut Tiere setzen den Fokus auf die im Bebauungsplanverfahren durchzuführende spezielle Artenschutzprüfung für europäisch geschützte Tierarten. Ergänzend werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf national geschützte Arten, insbesondere auf vorkommende Zielarten des Biotopverbunds Berlin, betrachtet.

Darüber hinaus wurde generell darauf geachtet, die Festsetzungen des Bebauungsplans auch im Sinne des Schutzgutes Tiere zu wählen. So dienen die Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung und zu Biodiversitätsdächern, zur Erhaltung der Feldhecke und artenreicher Wiesen auf der Gemeinbedarfsfläche (Fläche zur Anpflanzung) sowie zur Begrünung der Verkehrsräume und zu Baumpflanzungen auch zur Schaffung von Lebensraum für die Tierwelt. Auch die besonnten, artenreichen Wiesen- und Staudenflure der Kompensationsflächen nördlich des Graben 5 mit einer hohen Anzahl an Blühpflanzen und Biotopelementen wie Feldsteinen und Totholz sind wichtige Habitate für eine artenreiche Insektenfauna, die wiederum Beutetiere für Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien darstellen.

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