Planungsdokumente: Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue Teilprojekt 1)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Menschliche Gesundheit

Wohngebiete oder andere sensible Nutzungen kommen im Geltungsbereich nicht vor. Der Standort der Unterkünfte für Geflüchtete (Tempohome-Standort) ist zeitlich begrenzt und die Beräumung der Fläche wird derzeit vorbereitet.

Die nächstliegenden Wohnnutzungen befinden sich im Osten angrenzend an das Plangebiet.

Für die Einschätzung der Lärmbelastung wurden im Rahmen der Lärmuntersuchung die geplanten Anlagen des Schulstandorts einschließlich der Sportfreiflächen betrachtet.

Darüber hinaus wurden auch die potenziellen Lärmeinwirkungen durch den Kfz-Verkehr auf dem Rosenthaler Weg, die geplante Straßenbahn sowie die bestehende Wendeschleife untersucht. Dabei ist zu erkennen, dass bereits im Bestand die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (59 dB(A) tags / 49 dB(A) nachts) an fast allen der in der lärmtechnischen Untersuchung betrachteten maßgeblichen Immissionsorte sowohl tags als auch nachts überschritten sind, darüber hinaus ist zum Teil bereits die Schwelle der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) tags, 60 dB(A) nachts) überschritten.

Verkehr

Der Rosenthaler Weg liegt im südlichen Bereich des Geltungsbereichs und wird zukünftig die Haupterschließung des Plangebiets übernehmen. Im Bereich des Bebauungsplans wird ein durchschnittlicher werktäglicher Verkehr mit einer DTVw von 18.800 KFZ/24 Std, davon 5 Prozent Schwerlastverkehr, angegeben (Verkehrstechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 3-89, Hoffmann/Leichter 9/2025).

Die Blankenfelder Straße hat mit einer DTVw mit 4.300 KFZ/24 Std. verkehrlich eine untergeordnete Bedeutung. Hier wird eine Erschließungsstraße angebunden.

Die Straßenbahnwendeschleife der Linie 50 soll perspektivisch aufgegeben werden. Stattdessen ist geplant, die Strecke in das Baugebiet des Teilprojekts 2 zu verlängern.

Zu den potenziellen Lärmbelastungen wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, dessen Ergebnisse in der Prognose der Wirkungen behandelt wird.

2.2.1.1.9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Für das Plangebiet konnten keine eingetragenen Bau-, Boden-, Gartendenkmale oder Denkmalbereiche gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) ermittelt werden.