Vorhabenbezogener Bebauungsplans 2-35b VE für das Grundstück Köpenicker Straße 11,12 (Flurstück 177, Flurnummer 193, Gemarkung Kreuzberg) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit dem Geschäftsbereich IV GB IV

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a BauNVO zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses sowie öffentlichen und privaten Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Fragen zum Verfahren oder zum Entwurf der Planung können per E-Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter 90298-3513/3227 (alternativ 90298-2234) gestellt werden.

Was ist geplant?:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-35b VE soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a BauNVO mit ergänzenden Nutzungen (v. a. Lebensmittelmarkt und Kita) sowie einer öffentlichen Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz und private Grünflächen schaffen.

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Geltungsbereich

Ausschnitt Köpenicker Straße 11,12 mit Geltungsbereich

Das Grundstück Köpenicker Straße 11, 12 (Flurstück 177, Flurnummer 193, Gemarkung Kreuzberg) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vgl. Planausschnitt).

Wie kann man sich beteiligen?

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der Planung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und online auf dieser Seite zur Erörterung aus. Sie haben Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Ihre Äußerungen werden in die weitere Planung einfließen.

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Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs.

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a BauNVO zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses sowie öffentlichen und privaten Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Fragen zum Verfahren oder zum Entwurf der Planung können per E-Mail an stadtplanung@ba-fk.berlin.de oder telefonisch unter 90298-3513/3227 (alternativ 90298-2234) gestellt werden.

Was ist geplant?:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-35b VE soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a BauNVO mit ergänzenden Nutzungen (v. a. Lebensmittelmarkt und Kita) sowie einer öffentlichen Grünfläche mit öffentlichem Spielplatz und private Grünflächen schaffen.

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Geltungsbereich

Ausschnitt Köpenicker Straße 11,12 mit Geltungsbereich

Das Grundstück Köpenicker Straße 11, 12 (Flurstück 177, Flurnummer 193, Gemarkung Kreuzberg) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vgl. Planausschnitt).

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Während der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) liegt der Entwurf der Planung im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und online auf dieser Seite zur Erörterung aus. Sie haben Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Ihre Äußerungen werden in die weitere Planung einfließen.

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